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Track 10-11 | Gewerbebetrieb: Verwertung von Markenrechten und Internetdomains keine Vermögensverwaltung
Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains, die ein Steuerpflichtiger mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, selbständig und nachhaltig ausübt und mit der er sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt, ist eine gewerbliche Tätigkeit, die über eine bloße Vermögensverwaltung hinausgeht. Das hat das FG Münster aktuell entschieden mit der Folge, dass in diesem Bereich erzielte Verluste einkommensteuerlich zu berücksichtigen sind.
Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains ist eine gewerbliche Tätigkeit, die über eine bloße Vermögensverwaltung hinausgeht. Und zwar dann, wenn ein Steuerpflichtiger die Absicht hat, Gewinn zu erzielen, er selbständig und nachhaltig tätig wird und er sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. – Das hat das FG Münster aktuell entschieden. In diesem Bereich erzielte Verluste sind daher einkommensteuerlich zu berücksichtigen. – Es wäre schön gewesen, wenn der Bundesfinanzhof dies im Revisionsverfahren hätte bestätigen können. Dazu kommt es aber leider nicht.
Das ist richtig. – Die Finanzrichter aus Westfalen hatten zwar zur Fortbildung des Rechts die Revision zugelassen. Mit der Begrün...