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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 09 | Veräußerungsgewinne: Auch eine aufgedrängte Steuerermäßigung führt zum Verbrauch

Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch dann verbraucht, wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Steuerpflichtigen geschieht und ein Betrag begünstigt besteuert wird, bei dem es sich tatsächlich nicht um einen Veräußerungsgewinn handelt.

Mit einer aufgedrängten Steuerermäßigung hatte sich der Bundesfinanzhof zu befassen. – Es geht um die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG für Veräußerungsgewinne. Für Steuerpflichtige, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder berufsunfähig sind. Die Tarifbegünstigung kann bekanntlich nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden.

Fraglich war: Wird der Anspruch auf die Ermäßigung auch dadurch verbraucht, dass diese in der Vergangenheit bereits einmal gewährt worden ist, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen und der Steuerpflichtige auch keinen Antrag gestellt hatte.

Der VIII. Senat des BFH hat dies bejaht. Die antragsgebundene Steuervergünstigung sei auch dann verbraucht, wenn das Finanzamt die Vergün...

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