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NWB-Bezugskosten als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Steuerberatungskosten?
Aufwendungen für den Bezug der NWB können - wie für jede andere Steuerfachliteratur auch - für den Stpfl. WK, BA oder auch Steuerberatungskosten i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG und damit Sonderausgaben sein. Ist eine einwandfreie Zuordnung der Aufwendungen für Steuerfachliteratur zur Verwendung für eine bestimmte Einkunftsart bzw. zur allgemeinen Steuerberatung nicht möglich, so müssen die Kosten im Schätzungswege aufgeteilt werden. Aus Vereinfachungsgründen wird die FinVerw in R 102 Satz 2 EStR angewiesen, der Zuordnung des Stpfl. zu folgen, solange der Gesamtbetrag der Steuerberatungskosten 1 000 DM im Kalenderjahr nicht überschreitet.
Durch die bestehenden Pauschbeträge für WK gem. § 9a EStG sowie für Sonderausgaben gem. § 10c Abs. 1 EStG ist durchaus eine für den Stpfl. günstige bzw. ungünstige Aufteilung der betreffenden Aufwendungen möglich, je nachdem, ob die tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen die Pauschbeträge überschreiten (und damit zusätzlich steuerwirksam werden) oder nicht.
Im Urteilsfall des hatte eine Betriebsprüferin des FA bis zum VZ 02 die Aufwendungen für den Bezug der NWB als WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesetz...