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Erstes Urteil zur Steuerpflicht von Gewinnen aus der Veräußerung von sog. Kryptowährungen
Das FG Baden-Württemberg hat das erste Urteil in der Hauptsache über die Steuerpflicht von Gewinnen aus der Veräußerung von sog. Kryptowährungen veröffentlicht (, NWB PAAAH-96502).
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[i]FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.6.2021 - 5 K 1996/19, NWB PAAAH-96502 Es lassen sich folgende Problemkreise für die Besteuerungsmöglichkeit nach §§ 22, 23 EStG formulieren:
Worüber ist – tatbestandlich – eigentlich zu entscheiden?
Ist dieses „Worüber“ als Wirtschaftsgut zu beurteilen?
Wer hat ggf. einen Gewinn durch ein Veräußerungsgeschäft mit einem anderen Wirtschaftsgut erzielt?
Liegt ggf. ein strukturelles Vollzugsdefzit vor, welches die Besteuerung nicht zulassen würde?
Darf das Finanzamt den Angaben des Steuerpflichtigen ungeprüft folgen?
Offenbar ohne sich ggf. hinreichend mit den technischen Details der zu beurteilenden Tatbestände zu befassen, kommt das FG Baden-Württemberg zu dem – ggf. möglichen – Ergebnis, dass sog. Kryptowährungen steuerlich als Wirtschaftsgüter zu beurteilen sind.
[i]Arendt/Friedberg, NWB 2/2022 S. 90, 93Es wird aus dem Urteilstext...