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Rückstellung für drohende Verluste aus Berufsausbildungsverhältnissen
Die Rückstellung gebildet hatte ein regionales Energieversorgungsunternehmen, das in den Jahren 1974 bis 1983 - den öffentlichen Appellen der Bundesregierung und anderer einflußreicher Personengruppen folgend - 370 Auszubildende beschäftigte, obwohl es im gleichen Zeitraum nur rd. 100 Personen in feste bzw. befristete Arbeitsverhältnisse übernahm. Das Unternehmen hatte schon vorher den Auszubildenden mitgeteilt, sie könnten mit einer Übernahme nach der Ausbildungszeit nicht rechnen. Die Auszubildenden hatten keine beachtlichen produktiven Leistungen erbracht, und das Energieversorgungsunternehmen wandte erhebliche Mühen und Kosten für die Ausbildung auf; der Verlust aus den noch nicht beendeten Ausbildungsverhältnissen lag bei rd. 2 Mio DM.
Der BFH bestätigte, daß durch den Überbestand an Berufsausbildungsverhältnissen beim Stpfl. ein Aufwand entstanden war, der durch den wirtschaftlichen Wert der Arbeitsleistung der Auszubildenden und den Auswahlvorteil des Unternehmens nicht ausgeglichen wurde. Die danach verbliebene Unterdeckung führte dann aber nicht zur Zulässigkeit der Rückstellung. Der BFH erfand vielmehr den Ausgleichsposten ”Ansehenssicher...