Grundsteuer | Grundsteuerreform startet in Niedersachsen im Mai/Juni (FinMin)
Die Finanzverwaltung wird den Eigentümern von Grundstücken in Niedersachsen im Mai/Juni 2022 in Informationsschreiben das jeweilige Aktenzeichen, Erläuterungen und einen Grundsteuer-Viewer an die Hand geben. Hierauf macht das Finanzministerium Niedersachsen aktuell aufmerksam.
Hintergrund: Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am das Niedersächsische Grundsteuergesetz verabschiedet. Niedersachsen hat damit die mit Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG geschaffene Möglichkeit, ganz oder zum Teil von den bundesgesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer abzuweichen, genutzt. Niedersachsen führt nach Baden-Württemberg als zweites Land insbesondere im Bereich der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer mit einem sog. Flächen-Lage-Modell ein eigenes Grundsteuermodell ein (vgl. NWB Grundsteuergesetz Kommentar).
Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum . Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides zu zahlen, bis dahin gelten bestehende Regelungen fort (s. unsere Online-Nachricht v. 20.12.2021).
Das FinMin Niedersachsen erläutert weiterhin:
In den Erläuterungsschreiben sind auch Grundstücksinformationen enthalten, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind. Die Eigentümer müssen sie überprüfen.
Der eingerichtete Grundsteuer-Viewer gibt Hilfestellung. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Flächen online abzulesen sind.
Die Finanzverwaltung ermittelt einen Lage-Faktor, der in die Berechnung einbezogen wird. Dafür wird als Indikator der Bodenrichtwert für das jeweilige Grundstück genutzt und mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Dahinter steht, dass eine Gemeinde dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen bietet, z. B. in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs-/Lebensqualität. Diese Unterschiede werden im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell berücksichtigt. Mithilfe des Grundsteuer-Viewers lässt sich der Lage-Faktor für jeden nachvollziehen.
Bei der elektronischen Erklärungsabgabe können die Angehörigen der steuerberatenden Berufe helfen. Auch die Hausverwaltungen können in Niedersachsen die Erklärungsabgabe übernehmen.
Im Ausnahmefall werden Papier-Vordrucke bereitgestellt und Papier-Erklärungen angenommen.
Eine ausführliche Kommentierung der neuen Vorschriften in Niedersachsen lesen Sie im NWB Grundsteuergesetz-Kommentar (enthalten im Kanzleipaket MAX).
Quelle: FinMin Niedersachsen Pressemitteilung v. (JT)
Fundstelle(n):
NWB NAAAI-03437