Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Geschäftsanteil eines GmbH-Gesellschafters als Sonderbetriebsvermögen II bei einer KG
Nach der Entscheidung des kann der Geschäftsanteil des Gesellschafters einer GmbH notwendiges Sonder-BV II dieses Gesellschafters bei einer KG auch dann sein, wenn beide Gesellschaften trotz verschiedenen Geschäftsbereichs nach einem einheitlichen wirtschaftlichen Gesamtkonzept geführt werden. Es reicht jedoch nicht aus, wenn die verschiedenen Beziehungen zwischen den beiden Gesellschaften der PersGes nur mittelbar dienen.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Gesellschafter A und B waren gleichzeitig Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und Kommanditisten einer KG. Sowohl die GmbH als auch die KG waren in der Textilbranche tätig. Zwischen beiden Gesellschaften bestanden Lieferbeziehungen - die jedoch weniger als 1 v. H. des Gesamtumsatzes ausmachten - sowie Verbindungen durch gemeinsame Rationalisierungs- und Kooperationsmaßnahmen durch einen gemeinsamen Außendienst, gemeinsame Kollektions-, Mode- und Produktionsentwicklung, gemeinsame Werbe- und Marketingveranstaltungen etc. Die GmbH-Anteile wurden zunächst nicht als Sonder-BV bilanziert, sondern erst durch eine Außenprüfung als solches behandelt. In de...