Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 31.08.2021 II R 2/20, StuB 3/2022 S. 122

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Besteuerung eines beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnisses

(1) Der Vermächtnisnehmer eines beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnisses erwirbt erbschaftsteuerrechtlich vom Beschwerten. (2) Fällt der erstberufene Vermächtnisnehmer vor Fälligkeit des Vermächtnisses weg, erwirbt der zweitberufene Vermächtnisnehmer ebenfalls vom Beschwerten und nicht vom erstberufenen Vermächtnisnehmer (Bezug: § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 6, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 15 Abs. 1 ErbStG; § 2100, § 2139, §§ 2147 ff., § 2176, § 2177, § 2191 BGB).

Praxishinweise

Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse oder Auflagen stehen gem. § 6 Abs. 4 ErbStG den Nacherbschaften gleich. Ebenso wie zivilrechtlich nach § 2191 BGB i. V. mit §§ 2147 ff. BGB Vor- und Nachvermächtnisnehmer entsprechend dem Vor- und Nacherben behandelt werden, fingiert diese Vorschrift für erbschaftsteuerrechtliche Zwecke, dass der Na...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen