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Einkommensteuer | Anerkennung eines Mietvertrags zwischen einer GbR und einem ihrer Gesellschafter
Ein Mietvertrag zwischen einer GbR und einem ihrer Gesellschafter ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn und soweit diesem das Grundstück nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO anteilig zuzurechnen ist (Bezug: § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 115 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alternative FGO).
Damit hält der BFH weiter an der Rechtsprechung in dem Urteil vom - IX R 83/00, NWB VAAAB-24829 (BStBl 2004 II S. 898), fest. Neue Gesichtspunkte, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen, sind aus Sicht des BFH nicht gegeben. Der Hinweis des Klägers auf die Gesellschafterstruktur (mehrgliedrige GbR) und die Zahl der Wohnungen rechtfertigen demnach für sich genommen nicht die Zulassung der Revision.