Online-Nachricht - Donnerstag, 20.01.2022

Verbraucherschutz | Anmeldung zur Klage gegen Berliner Sparkasse jetzt möglich (vzbv)

Das Kammergericht Berlin hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Berliner Sparkasse zugelassen. Betroffene Verbraucher können sich ab sofort beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen, um an der Klage teilzunehmen. Hierauf weist der vzbv hin.

Hintergrund der Musterfeststellungsklage ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen die Postbank vom - XI ZR 26/20. Der BGH erklärte nach der Klage des vzbv Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Erhöhung von Entgelten ohne aktive Einwilligung der Kunden für unwirksam ((s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 28.4.2021). Daher sind nach Auffassung des vzbv auch entsprechende Preiserhöhungen und Gebühren der Berliner Sparkasse hinfällig.

Hierzu führt der vzbv weiter aus:

  • Zurzeit weigert sich die Berliner Sparkasse, unrechtmäßig erhobene Entgelte zu erstatten. Durch die Klage soll geklärt werden, ob die Berliner Sparkasse zu Unrecht erhobene Gebühren erstatten muss.

  • Ob eine Registrierung möglich ist, können Kunden der Berliner Sparkasse mit dem Klage-Check überprüfen. Dort erhalten Verbraucher auch einen Textbaustein, um die Registrierung zu vereinfachen.

  • Damit die Klage zulässig ist, müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 betroffene Kunden der Berliner Sparkassen der Klage anschließen. Die FAQ auf musterfeststellungsklagen.de geben Antworten auf die häufigsten Fragen. Interessierte können außerdem einen News-Alert abonnieren. Damit informiert der vzbv über wichtige Termine und Neuigkeiten zur Klage.

Hinweise:

Ein vergleichbares Verfahren läuft derzeit gegen die Sparkasse KölnBonn (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 11.1.2022).

Verbraucher, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, können die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Berlin nutzen. Fragen zur Anmeldung beim Klageregister werden auch unter (030) 214 85-190, montags von 10:00 - 14:00 Uhr, mittwochs von 14:00 - 18:00 Uhr und donnerstags von 09:00 - 13:00 Uhr beantwortet.

Quelle: vzbv, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB AAAAI-02277