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Werkvertrag | Wirksamer Vertrag trotz Verstoßes gegen das SchwarzArbG
Selbst wenn es sich bei zu erbringenden Arbeiten um solche handelt, die nur ein Meisterbetrieb vornehmen darf, führt die fehlende Meistereigenschaft des Unternehmers zu einem nur einseitigen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 5 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), der nicht die Unwirksamkeit des Werkvertrags (§ 134 BGB) zur Folge hat.
Einseitige Verstöße des Unternehmers gegen das SchwarzArbG ziehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs i. d. R. nicht die Nichtigkeit des vereinbarten Werkvertrags nach sich (vgl. , NWB FAAAE-43678, Rn. 22 ff.). Ein solcher einseitiger Verstoß liege auch hier vor, nachdem die Bestellerin erst später von der fehlenden Meistereigenschaft [i]Hamminger, NWB 46/2017 S. 3508 der Unternehmerin erfahren habe, so das Gericht. Die Annahme der Nichtigkeit im ...