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HR | Keine Beschwerdebefugnis des GmbH-Gesellschafters
Die Entscheidung des Registergerichts, eine Anmeldung auf Eintragung der Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers zurückzuweisen, kann nicht durch einen Gesellschafter der GmbH mit einer Beschwerde angegriffen werden. Der Gesellschafter ist selbst dann nur mittelbar beeinträchtigt, wenn damit ein von ihm (als Alleingesellschafter) gefasster Beschluss nicht vom Registergericht umgesetzt wird.
Eine Anmeldung erfolgt grds. im Namen der eingetragenen Gesellschaft und, soweit die Anmeldung dabei auf eine deklaratorisch wirkende Eintragung gerichtet ist, im Namen der Anmeldepflichtigen. Das sind bei der GmbH aber nur die Geschäftsführer oder Liquidatoren. Im Streitfall blieb ausgehend von den beiden am selben Tag aufgenommenen Gesellschafterlisten zudem un...