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Einkommensteuer | Anwendung des § 33 Abs. 3 EStG auf sog. beihilfefähige Aufwendungen im Krankheitsfall verfassungsgemäß
Der Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG bei sog. beihilfefähigen Krankheitskosten benachteiligt Stpfl. ohne Beihilfeanspruch nicht in verfassungswidriger Weise gegenüber beihilfeberechtigten Beschäftigten im öffentlichen Dienst (Bezug: § 33 Abs. 3 EStG).
Erwachsen einem Stpfl. zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl. gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher VermögensverhältnisseS. 79 und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird nach § 33 Abs. 1 EStG auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Stpfl. zumutbare Belastung (Abs. 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird. Die Aufwendungen sind allerdings nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, als sie den Betrag de...