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Einkommensteuer | Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG
(1) Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Stpfl. nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das FA die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Stpfl. geschieht und ein Betrag begünstigt besteuert wird, bei dem es sich tatsächlich nicht um einen Veräußerungsgewinn i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG handelt. (2) Etwas anderes gilt nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann, wenn die rechtsirrige Gewährung der Vergünstigung in dem früheren Bescheid für den Stpfl. angesichts der geringen Höhe der Vergünstigung und wegen des Fehlens eines Hinweises des FA nicht erkennbar war (Bezug: § 34 EStG).
Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG enthalten, so kann gem...