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Unternehmen: Besteuerungswahlrecht bei Personengesellschaften
Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) können seit 2022 wählen, ob sie wie eine GmbH nach Körperschaftsteuerrecht besteuert werden wollen. Das Bundesfinanzministerium hat genaue Vorgaben erlassen, von der Antragstellung über die Vorgabe einzuhaltender Fristen bis zur Beendigung des Optionswahlrechtes. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres gestellt werden – für 2023 ist das (bei einem kalendergleichen Wirtschaftsjahr) der .
, BStBl 2021 I S. 2212, NWB IAAAH-90311