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NWB BB 2/2022 S. 36

Minijobs: Erweiterte Meldepflicht für Unternehmen

Künftig müssen Arbeitgeber bei 450 €-Jobs der Minijob-Zentrale in den Meldungen zur Sozialversicherung Angaben zur Steuer machen. Der Arbeitgeber legt fest, ob die Lohnsteuer pauschal an die Minijob-Zentrale oder individuell an das Finanzamt gezahlt wird. Um es der Zentrale zu ermöglichen, bei evtl. Unklarheiten Prüfhinweise an das Finanzamt zu übermitteln, sind die Entgeltmeldungen um Steuerdaten zu ergänzen. Unter https://go.nwb.de/81pza erfahren Sie dazu mehr.

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