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BBK Nr. 2 vom

Neuregelung der strafrechtlichen Verjährung der Steuerhinterziehung

Fallstricke für Unternehmen und deren Berater

Dirk Beyer

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2020 die steuerstrafrechtliche Verjährung deutlich ausgeweitet. Hierdurch ergeben sich insbesondere bei der Berichtigung umsatzsteuerlicher Sachverhalte bedeutsame Auswirkungen, welche die Steuerabteilungen in Unternehmen und deren Steuerberater kennen sollten.

I. Bedeutung der strafrechtlichen Verjährung

Aufgrund der kurzen Erklärungsfristen und der Massensachverhalte ergibt sich im Unternehmensbereich nicht selten die Notwendigkeit, Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Umsatzsteuer-Jahreserklärungen zu berichtigen. In diesem Zusammenhang sollte beachtet werden, dass die gesetzliche Regelung der strafrechtlichen Verjährung der Steuerhinterziehung im Jahr 2020 in zwei Schritten erheblich ausgedehnt worden ist. Die besondere Bedeutung dieser Änderung ergibt sich z. B. bei der Abgabe einer Selbstanzeige wegen vorsätzlicher Hinterziehung, weil diese zur Strafbefreiung u. a. voraussetzt, dass vollständige Angaben zu allen strafrechtlich unverjährten Jahren (mindestens zu den letzten zehn Kalenderjahren) gemacht werden müssen.

Hinweis:

Auch wenn bei unternehmensbezogenen Sachverhalten oft kein Vorsatz vorliegt, entsprich...

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