Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Grundstück als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens – Teil 2
In Teil 1 des Beitrags wurde neben der allgemeinen Bewertungsnotwendigkeit eines Grundstücks auch die hierfür erforderliche Einordnung von Grundstücken aufgezeigt; daneben wurde die Bewertung eines unbebauten Grundstücks dargestellt. Teil 2 beschäftigt sich nun mit der Wertermittlung bebauter Grundstücke.
Die Bewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren
Da die Wertermittlung des Vergleichswertverfahrens mithilfe der Gutachterausschüsse erfolgt und die Bewertung über das Sachwertverfahren in der Beratungspraxis eher eine Ausnahme darstellt, wird nachfolgend nur das Ertragswertverfahren in seinen Details aufgezeigt. Diese stellen sich im Überblick wie folgt dar:
S. 17
Im Rahmen des Ertragswertverfahrens sind zunächst der Wert des Grund und Bodens – über den Bodenwert – und der Wert der Gebäude – über den Gebäudeertragswert – separat zu ermitteln, § 184 Abs. 1 BewG.
Für die Berechnung des Bodenwerts wird dabei nach § 184 Abs. 2 i. V. m. § 179 BewG die Formel verwendet, die auch bei der Bewertung unbebauter Grundstücke zum Tragen kommt; mithin ergibt sich der Bodenwert aus dem Produkt der Fläche und des Bodenrichtwerts.
Ein Mietwohngrundstück ist für Zwecke der Erbschaftsteuer zu bewerten. Die Fläche der...