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Korrekturmöglichkeiten eines Einkommensteuerbescheides – Teil 2
Nachdem sich der erste Teil der Beitragsreihe neben den allgemeinen Regelungen zur Festsetzungsfrist und den Besonderheiten bei deren Berechnung auch mit der Korrektur von offenbaren Unrichtigkeiten, Vorbehalts- und Vorläufigkeitsvermerken sowie der schlichten Änderung und neuen Tatsachen befasst hat, werden im folgenden zweiten Teil die Besonderheiten der Widerstreitenden Steuerfestsetzung behandelt.
§ 174 AO: Widerstreitende Steuerfestsetzung
Von § 174 AO werden die Fälle der sog. widerstreitenden Steuerfestsetzung erfasst. Damit sind Rechtsfolgen eines Sachverhaltes gemeint, die sich auf verschiedene steuerliche Bereiche auswirken, sich jedoch aus rein logischen Gesichtspunkten gegenseitig ausschließen. Ein solcher Widerstreit kann entweder aus einer doppelten oder mehrfachen Berücksichtigung eines Sachverhaltes oder aus einer Nichtberücksichtigung eines Sachverhaltes bestehen.
Die Norm ist in insgesamt fünf Absätze unterteilt, von denen jeder Absatz eine eigene Korrekturmöglichkeit für eine bestimmte Fallgestaltung enthält. Der Aufbau der Vorschrift gestaltet sich wie folgt:
Mehrfache Berücksichtigung eines Sachverhaltes zuungunsten des Steuerpflichtigen, § 174 Abs. 1 AO
Mehrfache Berücksichtigung eines Sachverha...