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BÜRO Nr. 1 vom Seite 25

Die mündliche Ergänzungsprüfung – wann und wie?

Ute Heß

Die mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht zu verwechseln mit der „normalen“ mündlichen Prüfung (Fachgespräch, in der klassischen oder in der Report-Variante). Die Ergänzungsprüfung wird nur dann durchgeführt, wenn Sie – nach Ablegen aller Prüfungsteile – die gesamte Abschlussprüfung nicht bestanden haben, aber ein (nachträgliches) Bestehen durch das Ablegen der mündlichen Ergänzungsprüfung noch möglich ist. Welche Inhalte werden abgefragt? Wie lange dauert die Prüfung? All das und mehr erfahren Sie hier.

Die Prüfungen

Ihre Abschlussprüfung besteht aus Teil 1 und Teil 2: Teil 1 ist eine EDV-Prüfung in Word und Excel, die i. d. R. 12 bzw. 18 Monate nach Ihrem Ausbildungsbeginn geschrieben wird. Teil 2 der Abschlussprüfung gliedert sich in die schriftliche Prüfung und in das mündliche Fachgespräch. Die schriftliche Prüfung erfolgt in den Fächern Kundenbeziehungsprozesse und in Wirtschafts- und Sozialkunde. Das Fachgespräch ist ein Gespräch (daher umgangssprachlich „mündliche Prüfung“ genannt). Für die Durchführung des Fachgesprächs haben Sie die Wahl zwischen der klassischen Variante und der Report-Variante (passende Beiträge finden Sie in mein.kiehl.de Dok-ID KIEHL QAAAH-58397 und KIEHL KAAAH-80116).

Übersicht über Ihre...