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Unwirksame Zinsklausel in einem Sparkassen-Prämiensparvertrag
Verbraucherschutzverband klagt überwiegend erfolgreich auf Feststellung unwirksamer Sparkassen-AGB
Das Image der Banken leidet seit Jahren u. a. wegen ihres Gebarens im Alltagsgeschäft mit ganz „normalen“ Kunden. Dabei stehen Sparkassen anderen Instituten in nichts nach. Bestimmte Verhaltensmuster der einst als seriös angesehenen Unternehmen haben dazu geführt, dass das Vertrauen vieler Kunden in deren korrekte Handlungsweise vielfach gesunken ist. Dafür sind u. a. Geschäftsmodelle verantwortlich, durch die zu Unrecht (vgl. dazu , NWB QAAAH-77967) Kontoführungsgebühren erhoben werden und bei Nichtakzeptanz des Kunden diesem mit Kündigung gedroht wird ( Nachricht in der Tagesschau v. 31.8.2021). Auch die Belastung der [i]Müller, NWB 30/2018 S. 2193Spareinlagen mit Negativzinsen führt dazu, dass tendenziell Verbraucher ihr Erspartes lieber im Sparstrumpf, Safe oder Ausland deponieren, als es von der inländischen Bank verwahren zu lassen (s. dazu bereits Focus Money v. ). Aktuell hatte der Bundesgerichtshof (, NWB PAAAH-94827) im Rahmen einer Musterfeststellungsklage u. a. zu entscheiden, ob durch Verweis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf den Aushang im Kassenraum der Sparkasse sozusag...