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AGB | Die Zustimmung des Kunden fingierende Klauseln
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren, sind unwirksam.
Die Klauseln, die so auszulegen sind, dass sie sämtliche im Rahmen der Geschäftsverbindung geschlossenen Verträge der Bank mit ihren Kunden wie etwa auch das Wertpapiergeschäft und [i]Müller, NWB 30/2018 S. 2193den Sparverkehr betreffen, halten der eröffneten AGB-Kontrolle nicht stand. Dies gilt für die Klausel Nr. 1 (2), die alle Änderungen „dieser“ Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zugleich mit Nr. 1 (2) AGB vereinbart werden, betrifft und auch Änderungen (künftiger) „besonderer Bedingungen“ für einzelne gesondert vereinbarte Geschäftszweige, die das gesamte Tätigke...