Zahlreiche BMF-Schreiben zum Jahresende
Rechtsauslegungen und Rechtsauslegungsänderungen
Es ist normal, dass das BMF zum Jahresende zahlreiche Schreiben veröffentlicht. Viele davon erscheinen im festen Turnus und werden lediglich aktualisiert bzw. fortgeschrieben. In diesem Jahr allerdings scheint die Zahl der Veröffentlichungen gar kein Ende nehmen zu wollen. Neben Verlängerungen steuerlicher Corona-Hilfsmaßnahmen sind auch einige umfangreiche Schreiben dabei. Genannt seien nur das Schreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen, das Einführungsschreiben zur Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG, das Schreiben zur Festsetzung von Zinsen nach §§ 233a bis 237 i. V. mit § 238 AO, das Schreiben zu den Entfernungspauschalen, zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021, das Anwendungsschreiben zum Forschungszulagengesetz und das Anwendungsschreiben zur Option zur Körperschaftsbesteuerung. Mit letztgenanntem Schreiben hat die Finanzverwaltung zu wesentlichen Anwendungsfragen des neuen § 1a KStG Stellung genommen – wichtig für alle Steuerpflichtigen und Berater, die das Für und Wider einer Optionsausübung im Einzelfall abwägen müssen. Auf gibt Zapf einen Überblick über die für die Praxis wesentlichen Aussagen dieses Schreibens und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Auch die zahlreichen, zum Teil oben schon genannten weiteren Verwaltungsschreiben enthalten wichtige Rechtsauslegungen und Rechtsauslegungsänderungen, die es in der laufenden Beratung zu beachten gilt. In seinem aktuellen Quartalsreport zur Einkommensteuer/Lohnsteuer nimmt Seifert auf daher unter anderem die neuesten Entwicklungen bei der Entfernungspauschale, die im Nachgang zur BVerfG-Entscheidung mögliche nachträgliche Rückforderung von Guthabenzinsen nach § 233a AO durch den Fiskus, die Besteuerung von Erträgen aus kleinen Photovoltaikanlagen und Entwicklungen im Lohnsteuerrecht in den Blick. Gerade im Lohnsteuerrecht müssen Rechtsauslegungsänderungen kurzfristig umgesetzt werden, um spätere Haftungsfälle zu vermeiden.
Für Aufregung hat der Entwurf eines BMF-Schreibens zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Umsätzen im Tankkartengeschäft gesorgt. Der bisherigen Verwaltungsauffassung zufolge handelt es sich bislang bei den Tankkartenumsätzen unter bestimmten Voraussetzungen um Liefergeschäfte, die umsatzsteuerlich als Reihengeschäfte qualifiziert werden können. Dies könnte sich zukünftig grundlegend ändern. Die neue Rechtsauffassung stößt in der Branche jedoch auf Kritik. Liermann erläutert auf den potenziellen Handlungsbedarf.
Verlag und Redaktion wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest!
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2021 Seite 3769
UAAAI-00513