BBK Nr. 1 vom Seite 1

Besteuerung und Buchführung gemeinnütziger Vereine: Neue vierteilige Reihe

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Freiwillig und unentgeltlich geleistetes individuelles Engagement in Deutschland hat viele Facetten. Mehr als ein Drittel der Menschen engagiert sich in Freizeit, Sport, Kultur, im Sozialen oder Umwelt- und Tierschutz. Eines der wesentlichen Elemente neben Verbände oder Stiftungen: die Vereine. Seit 1960 hat sich ihre Zahl versiebenfacht, von gut 86.000 auf mehr als 600.000. Sie bilden die „institutionelle und infrastrukturelle Seite des zivilgesellschaftlichen Engagements in Deutschland“, so die Autoren Alscher/Priller/Burkardt im Datenreport 2018 – Sozialbericht für Deutschland. Die Sportvereine bilden dabei die größte Gruppe, auch wenn sie in den letzten Jahren große Rückgänge bei Anzahl und Mitgliedern verzeichnen mussten, worin sich zumindest zum Teil auch ein geändertes Freizeitverhalten widerspiegelt. Nichtsdestotrotz: Vereine binden Menschen ein, und auch das Steuerrecht würdigt ihren Wert über die Gemeinnützigkeit. Diese Gemeinnützigkeit bietet vielfältige wirtschaftliche Vorteile, macht gleichzeitig aber auch strikte Vorgaben in Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung. Und viele Vereine, gerade auch die Sportvereine, drehen ein gar nicht so kleines wirtschaftliches Rad mit ihren vielfältigen Aktivitäten, so etwa durch Sponsoring. In mancher Kreisliga A kicken Mannschaften, die erstaunliche Aufwandsentschädigungen an die Spieler leisten können oder wollen oder zu müssen glauben. Die rechtlichen Vorgaben für gemeinnützige Vereine jedenfalls entwickeln sich weiter, so zuletzt durch die Reform der Gemeinnützigkeit mit dem Jahressteuergesetz 2020. Dies war Anlass, die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige Vereine in einer ausführlichen, gleichwohl noch kompakten Form darzustellen und hierfür das Beispiel der Sportvereine zu wählen. Denn diese rechtlichen Rahmenbedingungen spiegeln sich unmittelbar in der Buchführung wider. Der Auftakt der insgesamt vierteiligen Reihe von ab Seite 20 dreht sich um die grundsätzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts in den §§ 51 bis 63 AO. Teil 2 in einer der nächsten Ausgaben wird sich mit den Tätigkeitsbereichen und Besonderheiten bei der Einkünfteermittlung befassen, Teil 3 dann mit der Umsatzsteuer. Den Schluss bildet eine Fallstudie zur Buchführung eines Sportvereins.

Im [i]Redaktion und Verlag wünschen Ihnen alles Gute, Glück und Gesundheit für 2022!Buchführungs-Seminar dieser Ausgabe geht es um die Restlaufzeitvermerke für die Verbindlichkeiten, die mittels einer nicht durchgängig bekannten Buchungssystematik im SKR 04 abgebildet werden können; zeigt, wie sich die Angaben E-Bilanz-tauglich buchen lassen. analysiert eine FG-Entscheidung aus Münster zur Frage, wann der richtige Zeitpunkt ist, um eine Rückstellung für Steuernachforderungen zu bilden: Bei der Steuerentstehung oder im Jahr der Aufdeckung? stellt die neuen Grenzwerte für die Sozialversicherung vor und welche Meldepflichten in der Lohnbuchhaltung entstehen.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2022 Seite 1
DAAAH-97394