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USt direkt digital Nr. 3 vom Seite 13

Ort des Entstehens der Zollschuld bei Einfuhr

Thomas Rennar

Das FG Hamburg initiiert mit Vorlagebeschluss v. - 4 K 130/20 eine Entscheidung des EuGH zum Ort der pflichtverletzenden Zollschuldentstehung im Falle des Einfuhrtatbestands. Hierbei stellt sich die bisher unionsrechtlich nicht abschließend geklärte Frage, ob für den Ort des Entstehens auf den Mitgliedstaat des zollrechtlichen Pflichtverstoßes oder vielmehr auf den Ansässigkeitsstaat des Pflichtverletzenden abzustellen ist, wobei der zollrechtliche Fiktionstatbestand des Art. 87 Abs. 4 UZK eine entscheidende Rolle einnimmt.

I. EuGH-Vorlagefragen (amtlich)

  1. Sind die Art. 30 und 60 MwStSystRL dahingehend auszulegen, dass der mehrwertsteuerrechtliche Ort der Einfuhr eines in einem Drittland zugelassenen Transportmittels, das unter Verstoß gegen zollrechtliche Vorschriften in die Union verbracht wird, in dem Mitgliedstaat liegt, in dem der zollrechtliche Verstoß begangen und das Transportmittel erstmals in der Union als Transportmittel benutzt wurde, oder in dem Mitgliedstaat, in dem derjenige, der den zollrechtlichen Pflichtenverstoß begangen hat, ansässig ist und das Fahrzeug dort nutzt?

  2. Für den Fall, dass der Ort der Einfuhr in einem anderen Mitgliedstaat als Deutschland liegt:

    Verstößt es gegen die MwStSystRL, i...

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