Anhang VII: Vorschriften und Standardvorlage für die Einreichung der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG [1]
Abschnitt I: Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Anhangs gelten folgende Begriffsbestimmungen:
„UMSETZENDER MITGLIEDSTAAT“ ist ein Mitgliedstaat, der entweder eine anerkannte Primärergänzungssteuerregelung (PES) oder eine anerkannte Sekundärergänzungssteuerregelung (SES) im Sinne von Artikel 3 Nummern 18 bzw. 43 der Richtlinie (EU) 2022/2523 oder beide Regelungen für das betreffende BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR umgesetzt hat;
„MITGLIEDSTAAT NUR MIT ANERKANNTER NATIONALER ERGÄNZUNGSSTEUER (ANES-MITGLIEDSTAAT)“ ist ein Mitgliedstaat, der nur eine anerkannte nationale Ergänzungssteuer im Sinne von Artikel 3 Nummer 28 der Richtlinie (EU) 2022/2523 für das betreffende BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR umgesetzt hat;
„ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG“ ist die von einer obersten Muttergesellschaft, einer als erklärungspflichtig benannten Einheit, einer benannten lokalen Einheit oder einer Geschäftseinheit mittels der in Abschnitt IV dieses Anhangs festgelegten Standardvorlageeingereichte Erklärung;
„ALLGEMEINER ABSCHNITT“ ist der Abschnitt der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG, der allgemeine Informationen über die multinationale Unternehmensgruppe insgesamt, einschließlich ihrer Gesamtstruktur und einer zusammenfassenden Übersicht über die Anwendung der Richtlinie (EU) 2022/2523, enthält und Abschnitt 1 der Standardvorlage für die ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG entspricht;
„STEUERHOHEITSGEBIETSSPEZIFISCHER ABSCHNITT“ ist ein Abschnitt der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG, der detaillierte Informationen über die Anwendung der anerkannten PES, der anerkannten SES und der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer bezüglich eines jeden Steuerhoheitsgebiets enthält, in dem die multinationale Unternehmensgruppe tätig ist, und der den Abschnitten 2 und 3 der Standardvorlage der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG entspricht;
„BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR“ ist das Geschäftsjahr, auf das sich die ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG bezieht.
Abschnitt II: Erklärungspflichten
Die Geschäftseinheit, die die ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG einreicht, ermittelt die einschlägigen Abschnitte und die jeweiligen Mitgliedstaaten, an die die Informationen gemäß dem in Artikel 8ae festgelegten Verteilungsansatz zu übermitteln sind.
Abschnitt III: Format der Erklärung und Informationsaustausch für große inländische Gruppen mit Joint Ventures
Hält eine Muttergesellschaft einer großen inländischen Gruppe eine direkte oder indirekte Beteiligung an einem Joint Venture oder an einer Geschäftseinheit eines Joint Venture, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem die große inländische Gruppe gelegen ist, einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuer unterliegt, so verwendet diese große inländische Gruppe für die Einreichung der ERGÄNZUNGSSTEUER-ERKLÄRUNG die in Anhang VII Abschnitt IV festgelegte Standardvorlage.
In den im ersten Unterabsatz genannten Fällen treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Artikel 8ae Absatz 2 und Artikel 9a Anwendung finden.
Abschnitt IV: Datenpunkte
Angaben zur multinationalen Unternehmensgruppe
Identifizierung der erklärungspflichtigen Geschäftseinheit
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Oberste
Muttergesellschaft ist die erklärungspflichtige Geschäftseinheit | 2. Bezeichnung der
erklärungspflichtigen Geschäftseinheit | 3.
STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER | 4. Funktion | 5.
Steuerhoheitsgebiet, in dem die erklärungspflichtige Geschäftseinheit gelegen
ist | 6.
Empfängerstaaten für den Informationsaustausch (falls zutreffend) |
Ja/Nein |
Allgemeine Angaben zur multinationalen Unternehmensgruppe
Multinationale Unternehmensgruppe und BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Bezeichnung der
multinationalen Unternehmensgruppe | 2. Beginn des
BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHRS | 3. Ende des
BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHRS | 4. Geänderte
Erklärung |
Ja/Nein |
Allgemeine Angaben zu den Abschlüssen der multinationalen Unternehmensgruppe
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Konsolidierte
Abschlüsse der obersten Muttergesellschaft (Art) | 2. Für die
konsolidierten Abschlüsse der obersten Muttergesellschaft verwendeter
Rechnungslegungsstandard | 3. Für die
konsolidierten Abschlüsse der obersten Muttergesellschaft verwendete
Darstellungswährung (ISO-Code) |
Unternehmensstruktur
Oberste Muttergesellschaft
Tabelle in neuem Fenster öffnen1.
Steuerhoheitsgebiet der obersten Muttergesellschaft | |
2. Anzuwendende
Vorschriften | |
3. Bezeichnung der
obersten Muttergesellschaft | |
4.
STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER der obersten Muttergesellschaft | |
5.
STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER der obersten Muttergesellschaft im
Steuerhoheitsgebiet der Einreichung (falls abweichend und falls
zutreffend) | |
6. Status für die
Zwecke der Vorschriften | |
7. Oberste
Muttergesellschaft ist eine ausgenommene Einheit – Art | |
8.
Steuerhoheitsgebiet, in dem eine doppelt ansässige Muttergesellschaft als der
anerkannten PES unterliegend gilt (falls diese Muttergesellschaft den
Vorschriften zufolge als in einem anderen Steuerhoheitsgebiet gelegen gilt, in
dem sie der anerkannten PES nicht unterliegt) (falls zutreffend) |
Einheiten der Gruppe (mit Ausnahme der obersten Muttergesellschaft) und Mitglieder von Joint-Venture-Gruppen
Geschäftseinheiten und Mitglieder von Joint-Venture-Gruppen
Tabelle in neuem Fenster öffnenÄnderungen | 1. Gab es
Änderungen gegenüber dem vorangegangenen BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR? | Ja/Nein |
Steuerhoheitsgebiet | 2.
Steuerhoheitsgebiet | |
3. Anzuwendende
Vorschriften | ||
Identifizierung
der Geschäftseinheit, des Joint Venture oder der Geschäftseinheit eines Joint
Venture | 4. Bezeichnung der
Geschäftseinheit, des Joint Venture oder der Geschäftseinheit eines Joint
Venture | |
5.
STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER | ||
6.
STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER im Steuerhoheitsgebiet der Einreichung (falls
zutreffend) | ||
7. Status für die
Zwecke der Vorschriften | ||
Eigentümerstruktur
der Geschäftseinheit, des Joint Venture oder der Geschäftseinheit eines Joint
Venture | Für jede Einheit
mit Beteiligungen an der Geschäftseinheit, dem Joint Venture oder der
Geschäftseinheit eines Joint Venture: 8. Art 9. STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER (für Geschäftseinheiten oder Mitglieder von Joint-Venture-Gruppen) 10. Gehaltene Beteiligung (in Prozent) | |
Wenn die
Geschäftseinheit eine in Teileigentum stehende Muttergesellschaft oder eine
zwischengeschaltete Muttergesellschaft ist: Ist die Einheit zur Anwendung einer
anerkannten PES verpflichtet? | 11. Status der
Muttergesellschaft | |
12. Wenn die
zwischengeschaltete Muttergesellschaft keine PES anwendet, weil die oberste
Muttergesellschaft einer anerkannten PES unterliegt oder es eine andere
zwischengeschaltete Muttergesellschaft gibt, die eine die Kontrolle begründende
Beteiligung an ihr hält und einer anerkannten PES unterliegt, geben Sie bitte
die oberste Muttergesellschaft oder die andere zwischengeschaltete
Muttergesellschaft an (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER) | ||
13. Wenn die in
Teileigentum stehende Muttergesellschaft die PES nicht anwendet, weil eine
andere in Teileigentum stehende Muttergesellschaft, die einer anerkannten PES
unterliegt, eine 100 %ige Beteiligung hält, geben Sie bitte die andere in
Teileigentum stehende Muttergesellschaft an, die zur Anwendung einer
anerkannten PES verpflichtet ist (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER) | ||
Ist eine SES in
Bezug auf die Einheit anwendbar? | 14. Gilt die
Anfangsphase der internationalen Tätigkeit? | Ja/Nein |
15.
Gesamtbeteiligung (bzw. zuzurechnender Anteil an der Ergänzungssteuer) von
Muttergesellschaften, die zur Anwendung einer anerkannten PES in Bezug auf die
Geschäftseinheit (bzw. auf das Mitglied der Joint-Venture-Gruppe) verpflichtet
sind (in Prozent) | ||
16. Ist die
Beteiligung der obersten Muttergesellschaft an der Geschäftseinheit (bzw. der
der obersten Muttergesellschaft zuzurechnende Anteil an der Ergänzungssteuer
für das Mitglied der Joint-Venture-Gruppe) höher als die Gesamtbeteiligung
(bzw. der insgesamt zuzurechnende Anteil) der Muttergesellschaften, die zur
Anwendung einer anerkannten PES in Bezug auf die genannte Geschäftseinheit
(bzw. das Mitglied der Joint-Venture-Gruppe) verpflichtet sind? | Ja/Nein |
Ausgenommene Einheiten
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Gab es
Änderungen gegenüber dem vorangegangenen BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR? | Ja/Nein |
2. Bezeichnung der
ausgenommenen Einheit | |
3. Art der
ausgenommenen Einheit |
Während des BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHRS an der Unternehmensstruktur erfolgte Änderungen
Tabelle in neuem Fenster öffnenWurden während des
BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHRS an der Unternehmensstruktur erfolgte Änderungen nicht
gemeldet, weil sie weder die Berechnung des effektiven Steuersatzes noch die
Berechnung oder Zurechnung der Ergänzungssteuer betrafen? | Ja/Nein | |||||||
1. Bezeichnung der
Geschäftseinheit (oder anderen Einheit der multinationalen Unternehmensgruppe)
oder des Mitglieds der Joint-Venture-Gruppe | 2.
STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER | 3. Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Änderung | 4. Status vor der
Änderung | 5. Status nach der
Änderung | 6. Einheiten, die
vor oder nach der Änderung Beteiligungen an der genannten Geschäftseinheit
(oder anderen Einheit) oder dem Mitglied der Joint-Venture-Gruppe hielten bzw.
halten | 7. Vor der
Änderung an der Geschäftseinheit (oder anderen Einheit) oder dem Mitglied der
Joint-Venture-Gruppe gehaltene Beteiligungen (in Prozent) | 8. Nach der
Änderung an der Geschäftseinheit (oder anderen Einheit) oder dem Mitglied der
Joint-Venture-Gruppe gehaltene Beteiligungen (in Prozent) | |
Zusammenfassende Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Bezeichnung des
Steuerhoheitsgebiets | 2. Art der
Untergruppe (falls zutreffend) | 3. Identifizierung
der Untergruppe (falls zutreffend) | 4. Bezeichnung des
Steuerhoheitsgebiets bzw. der Steuerhoheitsgebiete mit Besteuerungsrechten | 5. Wurde eine
Safe-Harbour-Klausel oder eine Freistellung angewandt? | 6. Spanne der
effektiven Steuersätze | 7. Hat die
Anwendung der substanzbasierten Freistellung von Gewinnen dazu geführt, dass
keine Ergänzungssteuer anfällt? | 8. Zu entrichtende
Ergänzungssteuer (anerkannte nationale Ergänzungssteuer) – Spanne | 9. Zu entrichtende
Ergänzungssteuer (anerkannte PES/SES) – Spanne |
[Zutreffende
Option einfügen] | [Zutreffende
Option einfügen] | Ja/Nein | [Zutreffende
Option einfügen] | [Zutreffende
Option einfügen] |
Steuerhoheitsgebietsbezogene Safe-Harbour-Regelungen und Freistellungen
Angaben zum Steuerhoheitsgebiet
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Bezeichnung des
Steuerhoheitsgebiets | |
2. Art der
Untergruppe (falls zutreffend) | |
3. Identifizierung
der Untergruppe (falls zutreffend) | |
4.
Steuerhoheitsgebiet mit Besteuerungsrechten | |
5. Vorliegen
meldepflichtiger Differenzen (Ja/Nein) |
Steuerhoheitsgebietsbezogene Ausnahmen (auf null reduzierte Ergänzungssteuer)
Wahl eines Safe-Harbour-Steuerhoheitsgebiets
Wahl eines Safe Harbour
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Gewählter Safe
Harbour | [Zutreffende
Option einfügen] |
Dauerhafte Safe Harbours
□ Vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Gesamterlös
aller unwesentlichen Geschäftseinheiten im Steuerhoheitsgebiet | 2. Gesamtbetrag
der vereinfacht berechneten Steuer aller unwesentlichen Geschäftseinheiten im
Steuerhoheitsgebiet | |
a) BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR | ||
b) Erstes
vorangegangenes Geschäftsjahr (falls zutreffend) | nicht
zutreffend | |
c) Zweites
vorangegangenes Geschäftsjahr (falls zutreffend) | nicht
zutreffend | |
d) Durchschnitt
der drei Geschäftsjahre (falls zutreffend) | nicht
zutreffend |
Für den Übergangszeitraum vorgesehene Safe Harbours
Für den Übergangszeitraum vorgesehener Safe Harbour auf der Grundlage der länderbezogenen Berichterstattung
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Gesamterlös2. Gewinn (Verlust) vor Ertragsteuer3. Vereinfachte erfasste SteuernFür den Übergangszeitraum vorgesehener SES-Safe Harbour
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Körperschaftssteuersatz
Wahl der De-minimis-Ausnahme
□ Inanspruchnahme der De-minimis-Ausnahme für das BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR
□ Vereinfachte Berechnungen für unwesentliche Geschäftseinheiten – Geschäftseinheiten, bei denen es sich nicht um unwesentliche Geschäftseinheiten handelt
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Umsatzerlös
(Abschluss) | 2. Maßgeblicher
Umsatzerlös | 3. Bilanzielle
Nettoerträge oder -verluste | 4. Maßgebliche
Gewinne oder Verluste | |
a) BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR | ||||
b) Erstes
vorangegangenes Geschäftsjahr (falls zutreffend) | ||||
c) Zweites
vorangegangenes Geschäftsjahr (falls zutreffend) | ||||
d) Durchschnitt
der drei Geschäftsjahre |
Multinationale Unternehmensgruppe in der Anfangsphase ihrer internationalen Tätigkeit (falls zutreffend)
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Erster Tag des
ersten Geschäftsjahres, in dem die multinationale Unternehmensgruppe erstmals
in den Anwendungsbereich der Vorschriften fällt | |
2.
Referenzsteuerhoheitsgebiet | |
3. Nettobuchwert
der materiellen Vermögenswerte im Referenzsteuerhoheitsgebiet für das
Geschäftsjahr, in dem die multinationale Unternehmensgruppe erstmals in den
Anwendungsbereich der Vorschriften fällt | |
4. Zahl der
Steuerhoheitsgebiete, in denen die multinationale Unternehmensgruppe in dem
Geschäftsjahr, in dem sie erstmals in den Anwendungsbereich der Vorschriften
fällt, über Geschäftseinheiten verfügt | |
5. Außerhalb des
Referenzsteuerhoheitsgebiets befindliche materielle Vermögenswerte von
Geschäftseinheiten für das Geschäftsjahr, in dem die multinationale
Unternehmensgruppe erstmals in den Anwendungsbereich der Vorschriften
fällt | a) Steuerhoheitsgebiet |
b) Nettobuchwert
der materiellen Vermögenswerte aller im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet
gelegenen Geschäftseinheiten | |
6. Zahl der
Steuerhoheitsgebiete, in denen die multinationale Unternehmensgruppe im
BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR über Geschäftseinheiten verfügt | |
7. Summe der
Nettobuchwerte der materiellen Vermögenswerte aller Geschäftseinheiten in
anderen Steuerhoheitsgebieten als dem Referenzsteuerhoheitsgebiet während des
BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHRS |
Berechnungen
Angaben zum Steuerhoheitsgebiet
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Bezeichnung des
Steuerhoheitsgebiets | |
2. Art der
Untergruppe (falls zutreffend) | |
3. Identifizierung
der Untergruppe (falls zutreffend) für die Berechnung des effektiven
Steuersatzes und der Ergänzungssteuer | |
4.
Steuerhoheitsgebiet mit Besteuerungsrechten | |
5. Effektiver
Steuersatz | |
6. Angepasste
erfasste Steuern | |
7. Maßgebliche
Nettogewinne oder -verluste | |
8.
Substanzbasierte Freistellung von Gewinnen | |
9. Zusätzliche
laufende Ergänzungssteuer | |
10.
Ergänzungssteuerbetrag nach nationalem Recht | |
11. Optionen | |
12. Laufender
Gesamtsteueraufwand in Bezug auf die erfassten Steuern nach Zurechnung der bei
bestimmten Arten von Geschäftseinheiten angefallenen erfassten Steuern | |
13. Anerkannte
auszahlbare Steuergutschriften oder marktfähige übertragbare Steuergutschriften
(Steueraufwand) | |
14. Sonstige
Steuergutschriften (Steueraufwand) | |
15. Latenter
Steueraufwand (Betrag) | |
16. Anerkannte
auszahlbare Steuergutschriften oder marktfähige übertragbare Steuergutschriften
(Gewinne) | |
17. Vortrag des
überschießenden negativen Steueraufwands | |
18.
Übergangsbestimmungen |
Berechnung des effektiven Steuersatzes
Effektiver Steuersatz
Tabelle in neuem Fenster öffnena) Bilanzielle
Nettoerträge oder -verluste | b) Maßgebliche
Nettogewinne oder -verluste | c) Ertragsteueraufwand | d) Angepasste
erfasste Steuern | e) Effektiver
Steuersatz |
[A] | [B] | [C]=[B]/[A] |
Berechnung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Gesamtbetrag
der bilanziellen Nettoerträge oder -verluste nach Zurechnungen (alle
Geschäftseinheiten im Steuerhoheitsgebiet) | |
2.
Anpassungen | Nettobetrag |
a) Nettosteueraufwand | |
b) Ausgenommene
Dividenden | |
c) Ausgenommene
Eigenkapitalgewinne oder -verluste | |
d) Nach der
Neubewertungsmethode erfasste Gewinne oder Verluste | |
e) Aufgrund einer
Neuorganisation ausgenommene Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von
Vermögenswerten und Verbindlichkeiten | |
f) Asymmetrische
Wechselkursgewinne oder -verluste | |
g) Grundsätzlich
unzulässige Aufwendungen | |
h) Fehler aus der
Vorperiode | |
i) Änderungen der
Rechnungslegungsgrundsätze | |
j) Aufgelaufene
Vorsorgeaufwendungen | |
k) Schuldenerlasse | |
l) Aktienbasierte
Vergütungen | |
m) Anpassungen
gemäß dem Fremdvergleichsgrundsatz | |
n) Anerkannte
auszahlbare Steuergutschriften oder marktfähige übertragbare
Steuergutschriften | |
o) Option der
Berechnung der Gewinne und Verluste nach dem Realisationsprinzip | |
p) Option
bezüglich angepasster Veräußerungsgewinne | |
q) Aufwendungen
aus gruppeninternen Finanzierungsvereinbarungen | |
r) Option
bezüglich gruppeninterner Transaktionen innerhalb eines
Steuerhoheitsgebiets | |
s) Von
Versicherungsunternehmen beim Versicherungsnehmer in Rechnung gestellte
Steuern | |
t) Zunahme/Abnahme
des Eigenkapitals infolge von getätigten/zu tätigenden bzw. erhaltenen/zu
erhaltenden Ausschüttungen in Bezug auf zusätzliches oder eingeschränktes
Kernkapital | |
u) Aus- und
Beitritt von Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe | |
v) Kürzung der
maßgeblichen Gewinne einer obersten Muttergesellschaft, die eine transparente
Gesellschaft ist | |
w) Kürzung der
maßgeblichen Gewinne einer obersten Muttergesellschaft, die einer Regelung für
abzugsfähige Dividenden unterliegt | |
x) Option
bezüglich der Anwendung einer Methode für steuerpflichtige Ausschüttungen | |
y) Erträge aus dem
internationalen Seeverkehr | |
z) Transaktionen
zwischen Geschäftseinheiten | |
3. Maßgebliche
Nettogewinne oder -verluste des Steuerhoheitsgebiets |
Berechnung der angepassten erfassten Steuern
Gesamtbetrag der angepassten erfassten Steuern
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Laufender Gesamtsteueraufwand in Bezug auf die erfassten Steuern nach Zurechnung (alle Geschäftseinheiten im Steuerhoheitsgebiet)2. AnpassungenNettobetraga) Erfasste Steuern, die bei der Ermittlung des Vorsteuergewinns im Abschluss als Aufwand abgegrenzt wurdenb) Festgestellte oder genutzte maßgebliche verlustbedingte latente Steueransprüchec) Mit einer Unsicherheit der steuerlichen Behandlung zusammenhängende erfasste Steuern, die im vorangegangenen Jahr als Kürzung der erfassten Steuern verbucht wurdend) Anerkannte auszahlbare Steuergutschrift oder marktfähige übertragbare Steuergutschriften, die als Kürzung des laufenden Steueraufwands verbucht werdene) Anerkannte durchgereichte Steuervorteile aus anerkannten Beteiligungenf) Laufender Steueraufwand für Erträge, die von den maßgeblichen Gewinnen oder Verlusten ausgenommen sindg) Nicht anerkannte auszahlbare Steuergutschrift, nicht marktfähige übertragbare Steuergutschrift oder andere Steuergutschriften, die nicht als Kürzung des laufenden Steueraufwands verbucht werdenh) Erstattete oder gutgeschriebene erfasste Steuern (ausgenommen für anerkannte auszahlbare Steuergutschriften oder marktfähige übertragbare Steuergutschriften), die nicht als Anpassung des laufenden Steueraufwands behandelt werdeni) Laufender Steueraufwand im Zusammenhang mit einer Unsicherheit der steuerlichen Behandlungj) Laufender Steueraufwand, der voraussichtlich nicht innerhalb von drei Jahren bezahlt wirdk) Anpassungen nach Einreichung der Erklärungl) Erfasste Steuern in Bezug auf Nettoveräußerungsgewinne oder -verlustem) Minderung der erfassten Steuern einer obersten Muttergesellschaft, die eine transparente Gesellschaft istn) Erfasste Steuern auf maßgebliche Gewinne einer obersten Muttergesellschaft, die gemäß einer Regelung für abzugsfähige Dividenden gemindert werdeno) Steuer auf fiktive Ausschüttungenp) Option bezüglich der Anwendung einer Methode für steuerpflichtige Ausschüttungenq) Gesamtbetrag der Anpassung der latenten Steuernr) Zu- oder Abnahme der erfassten Steuern, die im Eigenkapital oder in den sonstigen Erträgen im Zusammenhang mit Beträgen berücksichtigt werden, welche in den gemäß den örtlichen Steuervorschriften steuerpflichtigen maßgeblichen Gewinnen oder Verlusten enthalten sinds) Vortrag des überschießenden negativen Steueraufwandst) Minderung der erfassten Steuern (jedoch nicht auf weniger als null) um den verbleibenden Teil des Vortrags des überschießenden negativen Steueraufwands3. Angepasste erfasste SteuernVortrag des überschießenden negativen Steueraufwands
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Verbleibender Vortrag aus früheren Jahren[A]2. Im BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR erstellter Vortrag des überschießenden negativen Steueraufwands[B]3. Für das BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR verwendeter Vortrag des überschießenden negativen Steueraufwands[C]4. Für nachfolgende Jahre verbleibender Vortrag des überschießenden negativen Steueraufwands[D]=[A]+[B]-[C]Übergangsweise Berechnung im Rahmen einer gemischten controlled-foreign-company(CFC)-Steuerregelung (falls zutreffend)
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. CFC-Steuerhoheitsgebiete2. Untergruppe3. Der Untergruppe im Rahmen einer gemischten CFC-Steuerregelung zugewiesener SteuergesamtbetragInsgesamt
Steuerhoheitsbezogene Berechnungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung latenter Steuern
Anpassung der latenten Steuern
Zusammenfassende Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Latenter Steueraufwand für die Zwecke der Vorschriften vor Neuberechnung und Anpassungena) Latenter Steueraufwand im Abschluss[A]b) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, deren Buchwert auf Grundlage der Vorschriften sich vom bilanziellen Buchwert unterscheidet[B]c) Latenter Steueraufwand auf Grundlage des Buchwerts von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, ermittelt auf Grundlage der Vorschriften[C]d) Latenter Steueraufwand für die Zwecke der Vorschriften vor Neuberechnung und Anpassungen[D]=[A]-[B]+[C]2. Gesamtbetrag der Anpassungen[E]3. Neuberechnung des latenten Steueraufwands zum Mindeststeuersatze) Latenter Steueraufwand für die Zwecke der Vorschriften vor Neuberechnung[F]=[D]+[E]f) Differenz zwischen dem zu einem niedrigeren Steuersatz als dem Mindeststeuersatz verbuchten latenten Steueraufwand und dem zum Mindeststeuersatz neuberechneten latenten Steueraufwand[G]g) Differenz zwischen dem zu einem höheren Steuersatz als dem Mindeststeuersatz verbuchten latenten Steueraufwand und dem zum Mindeststeuersatz neuberechneten latenten Steueraufwand[H]4. Gesamtbetrag der Anpassung der latenten Steuern[I]=[F]+[G]-[H]Aufschlüsselung der Anpassungen
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Anpassungen des latenten SteueraufwandsNettobetraga) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit Positionen, die von der Berechnung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste ausgenommen sindb) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit nicht zulässigen Abgrenzungenc) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit nicht beanspruchten Abgrenzungend) Bewertungsberichtigung oder Anpassung der buchhalterischen Erfassung in Bezug auf einen latenten Steueranspruche) Latenter Steueraufwand infolge einer Neubewertung im Zusammenhang mit Änderungen des Steuersatzesf) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit der Entstehung und Nutzung von Steuergutschrifteng) Latenter Steueranspruch für einen Mechanismus, der einen Verlustvortrag ersetzt, oder latenter Steueranspruch für einen Mechanismus, der einen fiktiven Verlustvortrag ersetzth) Während des Geschäftsjahrs gezahlte nicht zulässige Abgrenzungen oder nicht beanspruchte Abgrenzungeni) Während des Geschäftsjahrs gezahlte Nachbesteuerung einer latenten Steuerschuldj) Anerkennung eines nicht im Abschluss erfassten verlustbedingten latenten Steueranspruchsk) Anpassung des latenten Steueraufwands infolge der Senkung eines Steuersatzesl) Anpassung des latenten Steueraufwands infolge der Erhöhung eines Steuersatzesm) Aus- und Beitritt von Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppen) Latenter Steueraufwand einer obersten Muttergesellschaft, die eine transparente Gesellschaft isto) Latenter Steueraufwand einer obersten Muttergesellschaft, die einer Regelung für abzugsfähige Dividenden unterliegtp) Anpassung der latenten Steuern infolge von Transaktionen zwischen Geschäftseinheiten2. Gesamtbetrag der Anpassungen[E]Verlustrückträge
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Fiktive latente Steueransprüche im Zusammenhang mit Verlustrückträgen2. Erstattung erfasster Steuern im Zusammenhang mit Verlustrückträgena) Dem vorangegangenen Geschäftsjahr X zugewiesener Betragb) Dem vorangegangenen Geschäftsjahr Y zugewiesener Betrag usw.c) Insgesamt
Nachversteuerungsmechanismus
Jährlicher Betrag der der Nachversteuerungsvorschrift unterliegenden latenten Steuerschuld
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Betrag der der Nachversteuerungsvorschrift unterliegenden latenten Steuerschuld, die im fünften Geschäftsjahr vor dem BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR geltend gemacht wurde2. Betrag der im BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR ermittelten nachversteuerten latenten Steuerschuld in Bezug auf das fünfte Geschäftsjahr vor dem BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR3. Betrag der der Nachversteuerungsvorschrift unterliegenden latenten Steuerschuld, die für das BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR geltend gemacht wurdeGesamtbetrag der Nachversteuerungskonten für latente Steuerschuld
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR2. Vorangegangenes Geschäftsjahra) Betrag der latenten Steuerschuld vor dem Übergangsjahrb) Betrag des offenen Saldosc) Betrag des ungerechtfertigten Saldos
Übergangsbestimmungen
Tabelle in neuem Fenster öffnen1.
Übergangsjahr |
Latente Steueransprüche und latente Steuerschuld zu Beginn des Übergangsjahres
Tabelle in neuem Fenster öffnenLatente Steuerschuld1. Latente Steuerschuld zu Beginn des Übergangsjahres2. Neuberechnung der Steuerschuld zum Mindeststeuersatz (falls zutreffend)Latente Steueransprüche3. Latente Steueransprüche zu Beginn des Übergangsjahres4. Neuberechnung der latenten Steueransprüche zum Mindeststeuersatz (falls zutreffend)5. Latente Steueransprüche, die aus ausgenommenen Posten resultieren6. Latente Steueransprüche, die für die Zwecke der Vorschriften berücksichtigt werden[A][B][C][D]=[[A] oder [B], falls zutreffend]-[C]Übertragung von Vermögenswerten nach dem und vor Beginn eines Übergangsjahres
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Steuerhoheitsgebiet der veräußernden Einheiten2. Auf die Transaktion(en) entrichtete Steuer3. Im Abschluss der veräußernden Geschäftseinheit(en) erfasste latente Netto-Steueransprüche oder -Steuerschuld4. Buchwert der übertragenen Vermögenswerte für die Zwecke der Vorschriften5. Latente Netto-Steueransprüche oder -Steuerschulden werden in Bezug auf die übertragenen Vermögenswerte für die Zwecke der für die erwerbende(n) Geschäftseinheit(en) geltenden Vorschriften bestimmt
Steuerhoheitsgebietsbezogene Optionen (falls zutreffend)
Steuerhoheitsgebietsbezogene Optionen
Optionen
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Einjährige Optionena) Option des Gesamtveräußerungsgewinns□b) Option der unwesentlichen Verringerung der erfassten Steuern□c) Option der Nichtanwendung der substanzbasierten Freistellung von Gewinnen□d) Negativer steuerlicher Verlustvortrag□2. Fünfjahresoptionen3. Jahr der Inanspruchnahme der Option4. Jahr des Widerrufs der Optione) Option der Einbeziehung von Eigenkapitalinvestitionenf) Option der aktienbasierten Vergütungeng) Option der Anwendung der Realisationsmethodeh) Option der gruppeninternen Transaktioneni) Option der Nichtinanspruchnahme der grenzüberschreitenden Zurechnung latenter Steuern5. Andere Optionen6. Jahr der Inanspruchnahme der Option7. Jahr des Widerrufs der Optionj) Option bezüglich maßgeblicher VerlusteInformationspflichten bezüglich steuerhoheitsgebietsbezogener Optionen
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Einbeziehung von Eigenkapitalgewinnen oder -verlusten im Zusammenhang mit der Option zur Einbeziehung von Eigenkapitalinvestitionen2. Saldo der Investition des Beteiligten in eine anerkannte Beteiligung aus vorangegangenen Jahren[A]3. Erhöhungen der Investition des Beteiligten in eine anerkannte Beteiligung[B]4. Reduzierungen der Investition des Beteiligten in eine anerkannte Beteiligung[C]5. Offener Saldo der Investition des Beteiligten in eine anerkannte Beteiligung[D]=[A]+[B]-[C]
Option der Steuer auf fiktive Ausschüttungen
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Option der
Steuer auf fiktive Ausschüttungen | □ |
Nachversteuerungsmechanismus
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Geschäftsjahr2. Betrag der Steuer auf fiktive Ausschüttungen3. Entrichtete oder verwendete Steuer auf fiktive Ausschüttungen4. Offener Saldo einer Steuer auf fiktive Ausschüttungen NachversteuerungskontoDrittes vorangegangenes GeschäftsjahrZweites vorangegangenes GeschäftsjahrErstes vorangegangenes GeschäftsjahrBERICHTSWIRTSCHAFTSJAHRViertes vorangegangenes GeschäftsjahrDrittes vorangegangenes Geschäftsjahrnicht zutreffendZweites vorangegangenes Geschäftsjahrnicht zutreffendnicht zutreffendErstes vorangegangenes Geschäftsjahrnicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendBERICHTSWIRTSCHAFTSJAHRnicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendnicht zutreffendNeuberechnung des effektiven Steuersatzes und der Ergänzungssteuer
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Minderung der angepassten erfassten Steuern für ein vorangegangenes Geschäftsjahr2. Weitere Ergänzungssteuer3. Quotient für die Nachversteuerung im Veräußerungsfall[A][B][C]
Berechnungen der Geschäftseinheiten
Option des Rahmens für die für den Übergangszeitraum vorgesehene vereinfachte Meldung nach Steuerhoheitsgebieten
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Nimmt die multinationale Unternehmensgruppe die Option des Rahmens für die für den Übergangszeitraum vorgesehene vereinfachte Meldung nach Steuerhoheitsgebieten in Anspruch?Ja/NeinAggregierte Meldung für steuerlich konsolidierte Gruppen
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Steuerlich konsolidierte Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)2. Konsolidierte Einheiten (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)
Maßgebliche Gewinne oder Verluste
Anpassungen der bilanziellen Nettoerträge oder -verluste
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Geschäftseinheit oder Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)2. Bilanzielle Nettoerträge oder -verluste nach Zurechnungen3. AnpassungenHinzurechnungenKürzungena) Nettosteueraufwandb) Ausgenommene Dividendenc) Ausgenommene Eigenkapitalgewinne oder -verlusted) Nach der Neubewertungsmethode erfasste Gewinne oder Verlustee) Aufgrund einer Neuorganisation ausgenommene Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von Vermögenswerten und Verbindlichkeitenf) Asymmetrische Wechselkursgewinne oder -verlusteg) Grundsätzlich unzulässige Aufwendungenh) Fehler aus der Vorperiodei) Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätzej) Aufgelaufene Vorsorgeaufwendungenk) Schuldenerlassel) Aktienbasierte Vergütungenm) Anpassungen gemäß dem Fremdvergleichsgrundsatzn) Anerkannte auszahlbare Steuergutschrift oder marktfähige übertragbare Steuergutschrifteno) Option der Berechnung der Gewinne und Verluste nach dem Realisationsprinzipp) Option bezüglich angepasster Veräußerungsgewinneq) Aufwendungen aus gruppeninternen Finanzierungsvereinbarungenr) Option bezüglich gruppeninterner Transaktionen innerhalb eines Steuerhoheitsgebietss) Von Versicherungsunternehmen beim Versicherungsnehmer in Rechnung gestellte Steuernt) Zunahme/Abnahme des Eigenkapitals infolge von getätigten/zu tätigenden bzw. erhaltenen/zu erhaltenden Ausschüttungen in Bezug auf zusätzliches oder eingeschränktes Kernkapitalu) Aus- und Beitritt von Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppev) Kürzung der maßgeblichen Gewinne einer obersten Muttergesellschaft, die eine transparente Gesellschaft istw) Kürzung der maßgeblichen Gewinne einer obersten Muttergesellschaft, die einer Regelung für abzugsfähige Dividenden unterliegtx) Option bezüglich der Anwendung einer Methode für steuerpflichtige Ausschüttungeny) Erträge aus dem internationalen Seeverkehrz) Transaktionen zwischen Geschäftseinheiten4. Maßgebliche Gewinne oder Verluste der Geschäftseinheit oder des Mitglieds einer Joint-Venture-GruppeGrenzüberschreitende Zurechnung von Gewinnen oder Verlusten zwischen einem Stammhaus und einer Betriebsstätte sowie einer transparenten Einheit
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. In diesem Steuerhoheitsgebiet gelegene Geschäftseinheit oder Mitglieder von Joint-Venture-Gruppen oder staatenlose Geschäftseinheit (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)2. Bilanzielle Nettoerträge oder -verluste vor der Anpassung3. Bemessungsgrundlage für die Anpassung4. Andere Geschäftseinheit oder anderes Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)5. Steuerhoheitsgebiet der anderen Geschäftseinheit oder des anderen Mitglieds einer Joint-Venture-Gruppe (ISO-Code)6. Hinzurechnungen dieser Geschäftseinheit7. Kürzungen dieser Geschäftseinheit8. Bilanzielle Nettoerträge oder -verluste nach der AnpassungGrenzüberschreitende Anpassungen
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Geschäftseinheit oder Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)2. Bemessungsgrundlage für die Anpassung3. Andere Geschäftseinheit oder anderes Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)4. Steuerhoheitsgebiet der anderen Geschäftseinheit (ISO-Code)5. Hinzurechnungen dieser Geschäftseinheit6. Kürzungen dieser GeschäftseinheitAnpassungen der maßgeblichen Gewinne einer obersten Muttergesellschaft, die eine transparente Einheit ist oder einer Regelung für abzugsfähige Dividenden unterliegt
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. In diesem Steuerhoheitsgebiet gelegene Geschäftseinheit (oder Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe) (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)2. Bemessungsgrundlage für die Kürzung3. Identifizierung der Eigner von Beteiligungen oder der Empfänger von Ausschüttungen4. Direkt gehaltene Beteiligung (in Prozent)5. Kürzungen für diese Geschäftseinheit
Angepasste erfasste Steuern
Anpassungen des laufenden Steueraufwands im Abschluss
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Geschäftseinheit oder Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)2. Laufender Steueraufwand in Bezug auf die erfassten Steuern nach Zurechnungen3. AnpassungenHinzurechnungenKürzungena) Erfasste Steuern, die bei der Ermittlung des Vorsteuergewinns im Abschluss als Aufwand abgegrenzt wurdenb) Mit einer Unsicherheit der steuerlichen Behandlung zusammenhängende erfasste Steuern, die im vorangegangenen Jahr als Kürzung der erfassten Steuern verbucht wurdenc) Anerkannte auszahlbare Steuergutschrift oder marktfähige übertragbare Steuergutschriften, die als Kürzung des laufenden Steueraufwands verbucht werdend) Anerkannte durchgereichte Steuervorteile aus anerkannten Beteiligungene) Laufender Steueraufwand für Erträge, die von den maßgeblichen Gewinnen oder Verlusten ausgenommen sindf) Nicht anerkannte auszahlbare Steuergutschrift, nicht marktfähige übertragbare Steuergutschriften oder andere Steuergutschriften, die nicht als Kürzung des laufenden Steueraufwands erfasst werdeng) Erstattete oder gutgeschriebene erfasste Steuern (ausgenommen für anerkannte auszahlbare Steuergutschriften oder marktfähige übertragbare Steuergutschriften), die nicht als Anpassung des laufenden Steueraufwands behandelt werdenh) Laufender Steueraufwand im Zusammenhang mit einer Unsicherheit der steuerlichen Behandlungi) Laufender Steueraufwand, der voraussichtlich nicht innerhalb von drei Jahren bezahlt wirdj) Anpassungen nach Einreichung der Erklärungk) Erfasste Steuern in Bezug auf Nettoveräußerungsgewinne oder -verlustel) Minderung der erfassten Steuern einer obersten Muttergesellschaft, die eine transparente Gesellschaft istm) Erfasste Steuern auf maßgebliche Gewinne einer obersten Muttergesellschaft, die gemäß einer Regelung für abzugsfähige Dividenden gemindert werdenn) Steuer auf fiktive Ausschüttungeno) Option bezüglich der Anwendung einer Methode für steuerpflichtige Ausschüttungenp) Gesamtbetrag der Anpassung der latenten Steuernq) Zu- oder Abnahme der erfassten Steuern, die im Eigenkapital oder in den sonstigen Erträgen im Zusammenhang mit Beträgen berücksichtigt werden, welche in den gemäß den örtlichen Steuervorschriften steuerpflichtigen maßgeblichen Gewinnen oder Verlusten enthalten sind4. Angepasste erfasste SteuernÜbergreifende Zurechnung von Steuern
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. In diesem Steuerhoheitsgebiet gelegene Geschäftseinheit oder staatenlose Geschäftseinheit (oder Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe) (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)2. Erfasste Steuern der Geschäftseinheit (oder des Mitglieds einer Joint-Venture-Gruppe) vor der Anpassung3. Bemessungsgrundlage für die Anpassung4. Andere Geschäftseinheit (oder anderes Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe) (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)5. Steuerhoheitsgebiet der anderen Geschäftseinheit (oder des anderen Mitglieds der Joint-Venture-Gruppe) (ISO-Code)6. Hinzurechnungen dieser Geschäftseinheit7. Kürzungen dieser Geschäftseinheit8. Erfasste Steuern der Geschäftseinheit (oder des Mitglieds der Joint-Venture-Gruppe) nach der AnpassungLatenter Steueraufwand
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Geschäftseinheit oder Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)2. Betrag des latenten Steueraufwands für die Zwecke der Vorschriften3. Anpassungen des latenten SteueraufwandsHinzurechnungenKürzungena) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit Positionen, die von der Berechnung der maßgeblichen Gewinne oder Verluste ausgenommen sindb) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit nicht zulässigen Abgrenzungenc) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit nicht beanspruchten Abgrenzungend) Bewertungsberichtigung oder Anpassung der buchhalterischen Erfassung in Bezug auf einen latenten Steueranspruche) Latenter Steueraufwand infolge einer Neubewertung im Zusammenhang mit Änderungen des Steuersatzesf) Latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit der Entstehung und Nutzung von Steuergutschrifteng) Latenter Steueranspruch für einen Mechanismus, der einen Verlustvortrag ersetzt, oder fiktiver latenter Steueranspruch für einen Mechanismus, der einen Verlustvortrag ersetzth) Während des Geschäftsjahrs gezahlte nicht zulässige Abgrenzungen oder nicht beanspruchte Abgrenzungeni) Während des Geschäftsjahrs gezahlte Nachbesteuerung einer latenten Steuerschuldj) Anerkennung eines nicht im Abschluss erfassten verlustbedingten latenten Steueranspruchsk) Anpassung des latenten Steueraufwands infolge der Senkung eines Steuersatzesl) Anpassung des latenten Steueraufwands infolge der Erhöhung eines Steuersatzesm) Aus- und Beitritt von Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppen) Latenter Steueraufwand einer obersten Muttergesellschaft, die eine transparente Gesellschaft isto) Latenter Steueraufwand einer obersten Muttergesellschaft, die einer Regelung für abzugsfähige Dividenden unterliegtp) Anpassung der latenten Steuern infolge von Transaktionen zwischen Geschäftseinheiten4. Differenz zwischen dem zu einem niedrigeren Steuersatz als dem Mindeststeuersatz verbuchten latenten Steueraufwand und dem zum Mindeststeuersatz neuberechneten latenten Steueraufwand5. Differenz zwischen dem zu einem höheren Steuersatz als dem Mindeststeuersatz verbuchten latenten Steueraufwand und dem zum Mindeststeuersatz neuberechneten latenten Steueraufwand6. Gesamtbetrag der Anpassung der latenten Steuern
Für die Geschäftseinheit in Anspruch genommene (oder für eine Joint-Venture-Gruppe geltende) Optionen
Tabelle in neuem Fenster öffnen1.
Geschäftseinheiten (oder Mitglieder einer Joint-Venture-Gruppe), für die eine
Option in Anspruch genommen wird (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER) | ||||
2. Einjährige
Optionen | a) Option der
Anwendung der vereinfachten Berechnungen für unwesentliche Geschäftseinheiten
(Safe Harbour der vereinfachten Berechnungen) | |||
b) Option in Bezug
auf Schuldenerlass | ||||
c) Option in Bezug
auf nicht beanspruchte Abgrenzungen | ||||
3.
Fünfjahresoptionen | 4. Jahr der
Inanspruchnahme der Option | 5. Jahr des
Widerrufs der Option | ||
d) Option der
Nichtbehandlung einer Einheit als ausgeschlossene Einheit | ||||
e) Einbeziehung
aller Dividenden in Bezug auf Portfoliobeteiligungen | ||||
f) Behandlung von
Wechselkursgewinnen oder -verlusten, die Sicherungsinstrumenten zuzuschreiben
sind, als ausgenommene Eigenkapitalgewinne oder -verluste | ||||
g) Steuertransparenzoption für Investmentgesellschaften | ||||
h) Option
bezüglich der Anwendung einer Methode für steuerpflichtige Ausschüttungen | ||||
i) Fünfjahresoption in Bezug auf nicht beanspruchte
Abgrenzungen | ||||
6. Andere
Optionen | j) Option
bezüglich maßgeblicher Verluste | |||
k) Zeitwertoption |
1.
Geschäftseinheiten (Mitglieder einer Joint-Venture-Gruppe), für die die Option
in Anspruch genommen wird (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER) | 2. Geschäftsjahr
des auslösenden Ereignisses | 3. Einbeziehung im
Geschäftsjahr des auslösenden Ereignisses oder Einbeziehung für fünf Jahre |
Freistellung von Erträgen aus dem internationalen Seeverkehr
Freistellung von Erträgen aus dem internationalen Seeverkehr
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. In diesem Steuerhoheitsgebiet gelegene Geschäftseinheit oder gelegenes Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER)Erträge aus dem internationalen Seeverkehr2. Kategorie3. Erlös[A]4. Kosten[B]5. Erträge aus dem internationalen Seeverkehr[C]=[A]-[B]Anerkannte Nebenerträge aus dem internationalen Seeverkehr6. Kategorie7. Erlös[D]8. Kosten[E]9. Anerkannte Nebenerträge aus dem internationalen Seeverkehr[F]=[D]+[E]Auswirkungen auf die substanzbasierte Freistellung von Gewinnen10. Den ausgenommenen Erträgen aus dem internationalen Seeverkehr oder anerkannten Nebenerträgen aus dem internationalen Seeverkehr zuzurechnende Lohnkosten11. Buchwert der materiellen Vermögenswerte, die zur Erzielung der ausgenommenen Erträge aus dem internationalen Seeverkehr oder anerkannten Nebenerträge aus dem internationalen Seeverkehr verwendet werdenErfasste Steuern12. Den ausgenommenen Erträgen aus dem internationalen Seeverkehr oder anerkannten Nebenerträgen aus dem internationalen Seeverkehr zuzurechnende erfasste SteuernObergrenze des Steuerhoheitsgebiets für die anerkannten Nebenerträge aus dem internationalen Seeverkehr
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Gesamterträge aus dem internationalen Seeverkehr für alle Geschäftseinheiten (oder Mitglieder einer Joint-Venture-Gruppe)[A]2. Obergrenze von 50 %50 %x[A]3. Anerkannte Nebenerträge aus dem internationalen Seeverkehr insgesamt für alle Geschäftseinheiten (oder Mitglieder einer Joint-Venture-Gruppe)[B]4. Überschreitung der Obergrenze, wenn B höher ist als 50 % von A[B]-50 %x[A]
Informationen für die Zwecke der Inanspruchnahme der Option zur Anwendung einer Methode für steuerpflichtige Ausschüttungen (falls zutreffend)
Option bezüglich der Anwendung einer Methode für steuerpflichtige Ausschüttungen
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Eigentümer
einer Geschäftseinheit (oder Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe), für den
(bzw. das) eine Option in Anspruch genommen wird
(STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER) | 2.
Investmentgesellschaft, für die eine Option in Anspruch genommen wird
(STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER) | 3. Vom Eigentümer
einer Geschäftseinheit erhaltene tatsächliche und fiktive Ausschüttungen der
maßgeblichen Gewinne der Investmentgesellschaft | 4. Bei der
Investmentgesellschaft angefallener anrechenbarer inländischer
Steueraufschlag | 5. Proportionaler
Anteil des Eigentümers einer Geschäftseinheit an den nicht ausgeschütteten
maßgeblichen Nettogewinnen der Investmentgesellschaft |
Anderer Rechnungslegungsstandard
Tabelle in neuem Fenster öffnen1.
Geschäftseinheit (oder Mitglied einer Joint-Venture-Gruppe), deren (bzw.
dessen) bilanzielle Nettoerträge oder -verluste auf der Grundlage eines anderen
Rechnungslegungsstandards erfasst werden (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER) | 2. Anerkannter
oder zugelassener Rechnungslegungsstandard |
Berechnung der Ergänzungssteuer
Ergänzungssteuer
Tabelle in neuem Fenster öffnena) Ergänzungssteuersatz | b) Substanzbasierte Freistellung von Gewinnen | c) Gewinnüberschuss | d) Zusätzliche
Ergänzungssteuer | e) Zu entrichtende
nationale Ergänzungssteuer | f) Ergänzungssteuer |
[A]=15 % – effektiver Steuersatz | [B] | [C]=maßgebliche Nettogewinne oder -verluste -[B] | [D] | [E] | =[A]x[C]+[D]-[E] |
Berechnung der substanzbasierten Freistellung von Gewinnen (falls zutreffend)
Gesamtbetrag der substanzbasierten Freistellung von Gewinnen
Tabelle in neuem Fenster öffnenSubstanzausnahme
für Lohnkosten | Substanzausnahme
für materielle Vermögenswerte | Insgesamt | ||
1. Relevante
berücksichtigungsfähige Lohnkosten für berücksichtigungsfähige Beschäftigte,
die Tätigkeiten im Steuerhoheitsgebiet ausführen | 2. Anwendung des
maßgeblichen Prozentsatzes für den Aufschlag für das
BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR | 3. Buchwert der im
Steuerhoheitsgebiet gelegenen berücksichtigungsfähigen materiellen
Vermögenswerte | 4. Anwendung des
maßgeblichen Prozentsatzes für den Aufschlag für das
BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR | 5.
Substanzbasierte Freistellung von Gewinnen |
[A] | [B] | [C] | [D] | [E]=[A]x[B]+[C]x[D] |
Zurechnung der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten und des Buchwerts der berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte zu den Betriebsstätten für die Zwecke der substanzbasierten Freistellung von Gewinnen
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Relevante
berücksichtigungsfähige Lohnkosten | 2. Buchwert der
relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte | 3.
Steuerhoheitsgebiet der Betriebsstätten | 4. Den
Betriebsstätten zugerechnete relevante berücksichtigungsfähige Lohnkosten | 5. Buchwert der
den Betriebsstätten zugerechneten relevanten berücksichtigungsfähigen
materiellen Vermögenswerte |
Zurechnung der berücksichtigungsfähigen Lohnkosten und des Buchwerts der berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte einer transparenten Gesellschaft für die Zwecke der substanzbasierten Freistellung von Gewinnen
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Relevante
berücksichtigungsfähige Lohnkosten | 2. Buchwert der
relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte | 3.
Steuerhoheitsgebiet der Eigentümer einer Geschäftseinheit (oder Mitglieder der
Joint-Venture-Gruppe) | 4. Einem
Eigentümer einer Geschäftseinheit zugerechnete (oder ausgenommene) relevante
berücksichtigungsfähige Lohnkosten | 5. Einem
Eigentümer einer Geschäftseinheit zugerechneter (oder ausgenommener) Buchwert
der relevanten berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte |
Zusätzliche laufende Ergänzungssteuer
Zusätzliche Ergänzungssteuer in anderen Fällen als dem eines maßgeblichen Nettoverlusts im BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Maßgebliche
Artikel | 2. Maßgebliches
Jahr | 3. Zuvor gemeldet
oder neu berechnet | 4.
Nettogewinne/-verluste | 5. Angepasste
erfasste Steuern | 6. Effektiver
Steuersatz | 7.
Gewinnüberschuss | 8.
Ergänzungssteuersatz | 9.
Ergänzungssteuer | 10. Zusätzliche
Ergänzungssteuer |
Vorangegangenes
Geschäftsjahr X | a) Zuvor
gemeldet | ||||||||
b) Neu
berechnet |
Zusätzliche Ergänzungssteuer im Falle eines maßgeblichen Nettoverlusts im BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Angepasste
erfasste Steuern für das Steuerhoheitsgebiet (falls negativ) | [A] |
2. Maßgebliche
Verluste für das Steuerhoheitsgebiet | [B] |
3.
Voraussichtliche angepasste erfasste Steuern | [C]=[B]×15 % |
4. Zusätzliche
Ergänzungssteuer | [D]=[C]-[A] |
Anerkannte nationale Ergänzungssteuer
Tabelle in neuem Fenster öffnen1.
Rechnungslegungsstandard | |||
2. Zu
entrichtender Betrag der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer | |||
3.
Mindeststeuersatz der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer (falls höher als
15 %) | |||
4. Grundlage für
die Zusammenrechnung von Erträgen und Steuern (falls abweichend von den
PES-Vorschriften) | |||
5. Verwendete
Währung (falls abweichend von der für die konsolidierten Abschlüsse verwendeten
Darstellungswährung) | |||
6.
Fünfjahresoption zur Verwendung der Währung der konsolidierten Abschlüsse oder
der Landeswährung | Währung | Jahr der
Inanspruchnahme der Option | Jahr des Widerrufs
der Option |
7. Ist eine
substanzbasierte Freistellung von Gewinnen verfügbar? | Ja/Nein | ||
8. Ist eine
De-minimis-Ausnahme verfügbar? | Ja/Nein |
Zurechnung der Ergänzungssteuer (falls zutreffend)
Anwendung der PES in Bezug auf dieses Steuerhoheitsgebiet
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Der
gruppenzugehörigen Einheit zugerechnete Ergänzungssteuer | a) Niedrig
besteuerte Geschäftseinheit oder niedrig besteuertes Mitglied einer
Joint-Venture-Gruppe (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER) | ||
b) Maßgebliche
Gewinne der niedrig besteuerten Geschäftseinheit oder des niedrig besteuerten
Mitglieds einer Joint-Venture-Gruppe | [A] | ||
c) Ergänzungssteuer der niedrig besteuerten Geschäftseinheit oder
des niedrig besteuerten Mitglieds einer Joint-Venture-Gruppe | [C]=[T]×[A]/[A+B+usw.] | ||
2.
Muttergesellschaften, die eine anerkannte PES anwenden müssen | a) Muttergesellschaft (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER) | [Muttergesellschaft 1] | |
b) Steuerhoheitsgebiet der Muttergesellschaft | Steuerhoheitsgebiet B | ||
c) Betrag der
maßgeblichen Gewinne, die von anderen Eigentümern gehaltenen Beteiligungen
zuzurechnen sind | [D] | ||
d) Einbeziehungsquotient der Muttergesellschaft | [F]=[D]+[E] | ||
3.
PES-Ergänzungssteuer | a) Der
Muttergesellschaft zuzurechnender Anteil an der Ergänzungssteuer | [G]=[C]×[F] | |
b) PES-Ausgleich | [H] | ||
c) Von der
Muttergesellschaft zu entrichtende Ergänzungssteuer | [I]=[G]-[H] |
Für dieses Steuerhoheitsgebiet anfallender Gesamtbetrag der SES-Ergänzungssteuer
Tabelle in neuem Fenster öffnen1. Niedrig
besteuerte Geschäftseinheit (oder niedrig besteuertes Mitglied einer
Joint-Venture-Gruppe), auf die (bzw. das) die Herabsetzung der SES auf null
keine Anwendung findet (STEUERIDENTIFIKATIONSNUMMER) | |
2. Bei der
Berechnung des Gesamtbetrags der SES-Ergänzungssteuer für jede niedrig
besteuerte Geschäftseinheit berücksichtigte Ergänzungssteuer | |
3. Für dieses
Steuerhoheitsgebiet anfallender Gesamtbetrag der SES-Ergänzungssteuer |
Zurechnung der Ergänzungssteuer im Rahmen der SES
Tabelle in neuem Fenster öffnen1.
SES-Steuerhoheitsgebiete | 2. Vortrag der
SES-Ergänzungssteuer | 3. Zahl der
Beschäftigten | 4. Nettobuchwert
der materiellen Vermögenswerte | 5.
SES-Prozentsatz | 6. Für das
BERICHTSWIRTSCHAFTSJAHR zugerechneter SES-Ergänzungssteuerbetrag | 7. Zusätzlicher
zahlungswirksamer Steueraufwand der Geschäftseinheiten im
SES-Steuerhoheitsgebiet | 8. Verbleibende
vorzutragende SES-Ergänzungssteuer |
Insgesamt | |||||||
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAH-96585
1Anm. d. Red.: Anhang VII angefügt gem. Richtlinie v. (ABl EU Nr. L, 2025/872, ) mit Wirkung v. .