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WPK und APAS | Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen
Mit Datum vom und machte die WPK zwei berufsaufsichtliche Maßnahmen gegen natürliche Personen bekannt. Zum einen eine Rüge wegen Verletzung von Pflichten im Rahmen der berufsständischen Selbstverwaltung (widerholte schuldhafte Nichtzahlung des Beitrags zur WPK und Zulassen der Zwangsvollstreckung). Zum anderen eine Rüge mit Geldbuße aufgrund Prüfung trotz Besorgnis der Befangenheit nach § 319 Abs. 3 Satz 1 HGB (Ausschluss von der Prüfung aufgrund gemeinsamer Berufsausübung mit dem Ersteller des Jahresabschlusses).
Ebenfalls mit Datum vom machte auch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) berufsaufsichtliche Maßnahmen in Form der Rüge mit Geldbuße gegen natürliche Personen bekannt. Sanktioniert wurde damit die mangelhafte Prüfungsdurchführung und unvollständige...