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WPK | Einholung von Bankbestätigungen ausschließlich über eine digitale Plattform (confirmation.com)
Aus dem Berufsstand erhielt die WPK die Frage, was berufsrechtlich und fachlich zu beachten ist, wenn der Abschlussprüfungsmandant Bankbestätigungen ausschließlich unter Einbindung der digitalen Plattform confirmation.com bereitstellen will, mit vollständig digitaler Ausgestaltung des Einholungsprozesses der Bankbestätigung.
Zu dieser Anfrage vertritt die WPK folgende Auffassung: Die Vertragsbedingungen von confirmation.com sehen einen Vertragsabschluss zwischen confirmation.com und dem jeweiligen Abschlussprüfer vor. Abschlussprüfer können von ihnen angeforderte Informationen auf der Plattform abrufen und entrichten dafür ein Entgelt. Aufgrund dessen ist confirmation.com ein Dienstleister des Abschlussprüfers i. S. des § 50a WPO, so dass berufsrechtlich die Anforderungen dies...