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Umsatzsteuer | Umsatzsteuer bei Überlassung eines Dienstwagens
Die Überlassung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer, der den Dienstwagen auch für Privatfahrten nutzen darf, stellt nur dann eine umsatzsteuerbare Vermietungsleistung dar, wenn der Arbeitnehmer eine Zuzahlung an den Arbeitgeber leistet. Dies kann eine Geldzahlung sein oder eine Kürzung des Gehalts (Gehaltsumwandlung). Die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung stellt aber kein Vermietungsentgelt dar.
Das FG hatte den EuGH angerufen, der mit Urteil vom entschieden hat, dass eine Vermietung eines Beförderungsmittels i. S. von Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL nur dann anzunehmen ist, wenn ein Mietzins gezahlt wird.
Die Frage, ob eine Vermietung eines Beförderungsmittels vorliegt, wirkte sich im Streitfall auf den Ort der Leistung und damit auf die Umsatzsteuerbarkeit aus: Eine S.A. in Luxem...