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Steuerrecht | BVerfG verwirft Vorlage des BFH zum SolZ auf das KSt-Guthaben
Das BVerfG verwirft die Vorlage des BFH zur Verfassungsmäßigkeit des § 3 SolZG bezüglich des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 Abs. 5 KStG i. d. F. des SEStEG als unzulässig.
Nach dem BFH war § 3 SolZG verfassungswidrig, weil Auszahlungen des Körperschaftsteuerguthabens gem. § 37 Abs. 5 KStG 2002 i. d. F. des SEStEG vom die Bemessungsgrundlage zum Solidaritätszuschlag nicht mehr minderten. Anders war dies zuvor bei Gewinnausschüttungen, bei denen das festgestellte Körperschaftsteuerguthaben ebenso wie die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag gemindert wurde.
Das [i]Definitivbelastung war auch schon vor dem SEStEG möglich BVerfG hält den Vorlagebeschluss des BFH zum einen deshalb für unzulässig, weil der BFH außer Acht gelassen hat, dass auch schon vor dem SEStEG eine Definitivbelastung mit dem Solidaritätszuschlag eintreten konnte. Zum anderen hat der BFH nicht hin...