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Umsatzsteuer | Konkludent gestellter Antrag auf Ist-Besteuerung nach § 20 UStG
Zwar muss ein Antrag auf Ist-Besteuerung nach § 20 Abs. 1 UStG nicht ausdrücklich gestellt werden, sondern kann auch konkludent in der Steuererklärung gestellt werden. Allerdings muss dann für das Finanzamt deutlich erkennbar sein, dass die Umsätze auf der Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt worden sind. Dies kann der Fall sein, wenn die Umsätze laut Umsatzsteuererklärung mit den Erlösen in der EÜR übereinstimmen.
Im [i]Steuererklärungen für die Streitjahre waren nicht abgegeben worden Streitfall lag aber weder ein ausdrücklich gestellter noch ein konkludent gestellter Antrag auf Ist-Besteuerung vor. Der Kläger hatte nämlich für die Streitjahre 2012, 2014 und 2015 keine Steuererklärungen abgegeben, sondern berief sich darauf, dass er für seine frühere Tätigkeit in den Jahren bis 1987 die Umsätze nach den Grundsätzen der Ist-Besteuerung versteuert h...