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Update zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Forschungszulagen
Die handelsrechtliche Bilanzierung von Forschungszulagen nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) war in den letzten zwei Jahren Gegenstand mehrerer Fachpublikationen (vgl. Lüdenbach, StuB 2021 S. 823, NWB FAAAH-90967; Scholz, StuB 2021 S. 143 ff., NWB CAAAH-71385). Mittlerweile hat sich auch der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner 265. Sitzung hierzu geäußert. Die Auffassung des FAB wird in vorliegendem Beitrag dargestellt und kritisch gewürdigt. Gleichzeitig wurden an dem noch jungen Gesetz bereits verschiedene Anpassungen vorgenommen. Aus bilanzieller Sicht sticht hierbei insbesondere die geänderte Definition des Begriffs der verbundenen Unternehmen in § 3 Abs. 6 FZulG durch das GrStRefUG ins Auge. Die Neufassung zielt u. a. auf eine Erleichterung für von Private-Equity-Fonds gehaltene Unternehmen. Zudem hat das BMF am ein Schreiben zum FZulG veröffentlicht, in dem auch auf die Auslegung der neuen Definition eingegangen wird (, NWB GAAAH-94655).
Einordnung
Durch das Forschungszulagengesetz vom bezweckt der Gesetzgeber eine Förderun...