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StuB Nr. 20 vom Seite 823

Bilanzierung der Förderung nach Forschungszulagengesetz

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Die U GmbH betreibt u. a. Grundlagenforschung und experimentelle Entwicklung. Dem Grunde nach sind diese Projekte nach § 2 Abs. 1 FZulG begünstigt. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erkennt dies Anfang Januar 02 durch einen entsprechenden Bescheid an. Die Beantragung der eigentlichen Zulage für in 01 angefallene begünstigte Personalaufwendungen beim zuständigen FA ist bei Bilanzaufstellung in Vorbereitung, erfolgt aber erst einen Monat danach. Einen weiteren Monat später ergeht antragsgemäß ein Forschungszulagenbescheid über 0,5 Mio. €. Dieser Betrag gelangt gem. § 10 Abs. 1 FZulG bei der Festsetzung der KSt für 01 zur Anrechnung. Die sonst fällige Abschlusszahlung von 1,5 Mio. € verringert sich dadurch bei der U auf 1,0 Mio. €.

Die U aktiviert keine Entwicklungsaufwendungen.

II. Fragestellung

Ist die Forschungszulage bereits im Jahresschluss 01 zu berücksichtigen und wenn ja mit welchem Ausweis in Bilanz und GuV?

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