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NWB Nr. 47 vom Seite 3485

Der mit Unterbrechung angestellte Steuerberater und die Berufshaftpflichtversicherung

Eine aktuelle Entscheidung des LG München I (Urteil v.  - StL 18/20, NWB BAAAH-94528) gibt Gelegenheit, sich mit § 67 Abs. 1 StBerG und der Pflicht des ausschließlich als Angestellter tätigen Steuerberaters zur Versicherung gegen berufliche Haftpflichtverfahren zu befassen.

Versicherungslücke zwischen zwei Angestelltenverhältnissen?

[i]Ist ein StB zwischen zwei Angestelltenverhältnissen „selbständig“?Selbständige Steuerberater müssen gegen die aus ihrer Berufstätigkeit sich ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert sein (§ 67 Abs. 1 StBerG); ausschließlich als Angestellte tätige Steuerberater (§ 58 Satz 1 StBerG) sind in der S. 3486Berufshaftpflichtversicherung ihres Arbeitgebers mitversichert (§ 51 Abs. 3 i. V. mit Abs. 2 DVStB). Aber wie steht es um die Versicherungspflicht eines Steuerberaters, der die Zeit zwischen dem Ende des früheren und dem Beginn des neuen Anstellungsverhältnisses nur für private Aktivitäten nutzt, in dieser Übergangszeit? Ist er ein – versicherungspflichtiger – selbständiger Steuerberater?

[i]Steuerberater zwischen zwei Angestelltenverhältnissen ohne VersicherungsschutzIn dem vom LG München I entschiedenen Fall war ein ausschließlich als Angestellter tätiger Steuerberater zwischen seinem Ausscheiden bei seinem früheren Arbeitgeber und der Aufnahme der Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber ohne Anstellungsverhältnis. Für diese Zeit hat...

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