Ein kleiner Ausblick auf das Jahr 2022
Ein aufregendes Jahr geht zu Ende. Die Herausforderungen, die Corona mit sich gebracht hat und mit sich bringt, sind noch immer allgegenwärtig. Zwar schien sich die Lage im Sommer und Herbst kurzfristig zu bessern und man konnte merken, wie die Menschen um einen herum aufgeatmet haben: Kino, Urlaube, Biergarten- und Restaurantbesuche, aber auch Fortbildungsveranstaltungen lagen hoch im Kurs. Zum Winter hin sieht es nun leider wieder anders aus. Und auch beruflich hat sich am hohen Arbeitsaufkommen während des gesamten Jahres kaum etwas geändert. Beim Überbrückungsgeld und auch bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes war und ist der steuerliche Berater Ansprechpartner des Mandanten. Aber auch indirekt hat Corona einiges bei den Mandanten bewegt, was direkten Einfluss auf Sie als Berater hat. So hat Corona beispielsweise bei vielen den – verständlichen – Wunsch ausgelöst, die Vermögensnachfolge zu regeln bzw. zu optimieren.
Vor genau einem Jahr habe ich in meinem Editorial noch geschrieben: „Aber genug von Corona. Lassen Sie uns den Blick lieber nach vorne richten auf das, was kommt.“ Das möchte ich auch in diesem Jahr wieder voller Überzeugung sagen! Auf was freuen Sie sich im kommenden Jahr? Denn der Jahreswechsel ist ja traditionell nicht nur der Zeitpunkt, zu dem wir auf das vergangene Jahr zurückschauen, sondern auch eine gute Gelegenheit, einen Blick auf das zu werfen, was uns das neue Jahr wohl bringen wird. Also eine gute Zeit, um neue Pläne zu schmieden.
Ich persönlich habe mir fest vorgenommen, die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr zu nutzen, um einen Wanderurlaub in den Bergen zu planen: von Hütte zu Hütte – das habe ich schon lange vor. Und auch für die NWB Erben und Vermögen lohnt sich ein Blick in die Zukunft. Ich kann Ihnen schon heute verraten, dass es thematisch spannend weitergeht. Gleich zu Anfang des Jahres erwarten Sie eine Beitragsreihe zum Thema Immobilien sowie u. a. Beiträge zu den Gestaltungsmöglichkeiten in der Vermögensstrukturierung und Nachfolgeplanung mit Minderjährigen, zu Handlungsempfehlungen im Zusammenhang mit der Stiftungsrechtsreform oder zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit bei Geschäftsunfähigkeit. Seien Sie gespannt.
Ich wünsche Ihnen frohe Festtage. Kommen Sie gut ins neue Jahr!
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
NWB-EV 12/2021 Seite 393
PAAAH-95274