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Asset Deal | Zum Widerruf der Umsatzsteueroption (BFH)
Der Verzicht auf die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG kann widerrufen werden, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung noch anfechtbar oder noch nach § 164 AO änderbar ist. § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG regelt den Widerruf nicht.
Sachverhalt
Die
Klägerin (GmbH) hatte im Jahr 2009 eine Immobilie umsatzsteuerpflichtig
erworben. Aufgrund der im Grundstückskaufvertrag erklärten Option zur
Umsatzsteuerpflicht schuldete die Klägerin die entsprechende Umsatzsteuer als
Leistungsempfängerin (§ 13b Abs. 2 Satz 1 i. V. mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
UStG) und zog diese als
Vorsteuer ab (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG). Nach
Sanierung der Immobilie veräußerte die Klägerin im Jahr 2011 eine Teilfläche
der Immobilie umsatzsteuerfrei. Im Jahr 2012 vereinbarte die Klägerin mit der
Grundstücksverkäuferin in einem notariellen Vertrag, d...