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Steuerbefreiung von Logistikleistungen im Exportgeschäft
Logistikleistungen im Zusammenhang mit dem Im- und Export von Waren sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Basierend auf der Rechtsprechung des EuGH hatte die Finanzverwaltung mit klargestellt, dass Subunternehmerleistungen nicht unter die Befreiung fallen. Die Neuregelung führte in der Branche zu neuen Abgrenzungsfragen, welche das BMF nach zweimaliger Verlängerung der Übergangsphase nun mit einem weiteren Schreiben vom ( ) aufgreift. Die neue Verwaltungsauffassung gilt für Umsätze, die nach dem ausgeführt werden.
I. Hintergrund
Leistungen im Zusammenhang mit der Wareneinfuhr aus dem Drittland bzw. mit der Warenausfuhr in das Drittland (z. B. Beförderung, Lagerung und Umschlag aber auch Zollanmeldungen) sind nach § 4 Nr. 3 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Hintergrund ist, dass importbezogene Logistikleistungen in die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer einzubeziehen sind (so dass die Umsatzsteuerpflicht eine Doppelbesteuerung implizieren würde) bzw. dass exportbezogene Leistungen mangels „Konsum“ im G...