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Kurzfassung zum Beitrag von Jahn, NWB 47/2021 S. 3442

Homeoffice und 3G-Regel am Arbeitsplatz: IfSG und Corona-ArbSchV geändert

Prof. Dr. Ralf Jahn

Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, das von der Ampelkoalition am im Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 20/15), von diesem am mit den vom Hauptausschuss empfohlenen Änderungen (BT-Drs.20/78 und 20/89) verabschiedet und vom Bundesrat am gebilligt wurde (BR-Drucks. 803/21 (B)), hat der Gesetzgeber den betrieblichen Infektionsschutz in wesentlichen Punkten neu geregelt. Daneben ist auch § 18 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ergänzt und die SARS-CoV-2-ArbeitsschutzVO (Corona-ArbSchV) neugefasst und verlängert worden. Das Gesetz (BGBl 2021 I S. 4906) ist im Wesentlichen am in Kraft getreten (vgl. Art. 22 Abs. 1).

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