Fallsammlung Umwandlungssteuerrecht
7. Aufl. 2021
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Kapitel 2: Umwandlungen von Körperschaften in Körperschaften
2.1 Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
2.1.1. Verschmelzung von Kapitalgesellschaften ohne gegenseitige Beteiligung
Vorbemerkung:
Bei dieser Art von Verschmelzung, bei der die übernehmende und die übertragende Kapitalgesellschaft nicht gegenseitig beteiligt sind, handelt es sich um eine Verschmelzung im Sinne des UmwG. In diesem Fall erhalten die Anteilseigner der übertragenden Kapitalgesellschaft als Ausgleich für die Vermögensübertragung Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft, wie es in § 2 UmwG für Verschmelzungen dargestellt ist. Für Verschmelzungen i. S. des § 2 UmwG ist der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG anwendbar (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UmwStG). Bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften gelten §§ 11 bis 13 UmwStG.
Fall 7
Sachverhalt
Die Revotex-GmbH mit Sitz in Reutlingen soll auf die Texma-GmbH mit Sitz in Stuttgart verschmolzen werden. Zu diesem Zweck wird am ein notariell beurkundeter Verschmelzungsvertrag zwischen beiden Gesellschaften geschlossen. An der Revotex-GmbH ist Bernd Großmann als alleiniger Gesellschafter beteiligt. Herr Großmann hat seinen Wohnsitz in München. Für die Beteiligung an der Revotex-GmbH, die er bereits seit Jahren im Pri...