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SV-Pflicht | Beschäftigung von Bauarbeitern
Ist ein Bauarbeiter gegenüber seinem Auftraggeber weisungsgebunden, unterhält er keine eigenen Geschäftsräume, ist die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen, erfolgt die Bezahlung nach geleisteten Arbeitsstunden und hat er kein unternehmerisches Risiko zu tragen, ist von dem Bestehen einer abhängigen Beschäftigung auszugehen.
Die Untergesellschaft einer auf Fragen der Haustechnik spezialisierten Gesellschaft beauftragte im Rahmen diverser Bauvorhaben 32 ungarische Subunternehmer (Monteure), mit denen jeweils „Werkverträge“ [i]Kastenbauer, NWB 35/2021 S. 2601geschlossen worden waren. Sie wendet sich ohne Erfolg (noch) gegen eine Beitragsnachforderung i. H. von insgesamt 263.284,65 € wegen der nicht abgeführten Gesamtsozialversicherungsbeiträge.