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Umsatzsteuer | Leistungen einer Hygienefachkraft sind steuerfrei
Gegenüber Alten- und Pflegeeinrichtungen erbrachte Leistungen einer selbständigen Hygienefachkraft sind laut nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei.
Der Kläger ist ausgebildeter Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene und als selbständige Hygienefachkraft tätig. Seine Leistungen erbringt er u. a. gegenüber Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegezentren. Das Finanzamt behandelte die gegenüber Krankenhäusern erbrachten Leistungen des Klägers als umsatzsteuerfrei, unterwarf jedoch seine gegenüber Alten- und Pflegeheimen erbrachten Leistungen der Besteuerung. Mit seiner Klage begehrte der Kläger eine vollständige Freistellung seiner Umsätze, da Altenheime im Hinblick auf Hygienestandards Krankenhäusern gleichzustellen seien. Das FG Münster hat der Klage stattgegeben...