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Erbschaftsteuer | Keine Erbschaftsteuerpause beim Erwerb von Privatvermögen
Die Regelungen des ErbStG i. d. F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes 2009 betreffend den Erwerb von Privatvermögen und den Steuersatz sind nach dem über den hinaus weiter anwendbar.
Die Entscheidung war von der Praxis mit Spannung erwartet worden, da insbesondere in Frage gestellt wurde, ob der Gesetzgeber im November 2016 erbschaftsteuerrechtliche Regelungen rückwirkend ab dem in Kraft setzen konnte. Auslöser des Streits war das (NWB AAAAE-81469), das entschieden hatte, dass das damals gültige Erbschaftsteuerrecht zwar verfassungswidrig war, trotzdem aber bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber weiter angewendet werden konnte. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregel...