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IWB Nr. 22 vom

Umsatzsteuerliche Deklaration im OSS-Verfahren des BZSt

Thomas Rennar

Das OSS-EU-Verfahren des BZSt ist durch die Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in aller Munde und praktisch bereits grds. ab dem nach § 18i und § 18j UStG n. F. anzuwenden. Als Nachfolgeregelung für das bisher in § 18h UStG geregelte sog. Mini-One-Stop-Verfahren führt es zu einer grundlegenden Reformierung der grenzüberschreitenden VAT-Compliance.

I. EU-Vereinfachung durch OSS-Verfahren

Das sog. OSS-EU-Verfahren ist – als Nachfolger des vorherigen MOSS-Verfahrens – nach § 18i und § 18j UStG n. F. grds. ab dem auf Antrag beim BZSt anzuwenden. Hierbei gilt eine einheitliche Umsatzschwelle von 10.000 € p. a., wodurch nationale Einzelschwellen insgesamt entfallen.

Dieses Verfahren gilt vorwiegend für grenzüberschreitende B2C-Umsätze, insbesondere von Fernverkäufen im E-Commerce (§ 3c Abs. 1 UStG) sowie sog. RFTE-Leistungen (Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen, § 3a Abs. 5 UStG). Praktische Schwierigkeiten ergeben sich gerade bei neuartigen und grenzüberschreitenden E-Commerce-Handelswegen.

II. Einheitliches BZ...

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