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Umsatzsteuer | EuGH zur Vorsteuervergütung bei formell fehlerhafter Rechnung
Nach dem EuGH setzt eine Vorsteuervergütung nicht voraus, dass die Rechnung alle formellen Anforderungen erfüllt. Entscheidend ist, dass die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind, also eine Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird. Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung liegt erst dann nicht mehr vor, wenn die Rechnung so mangelhaft ist, dass das Finanzamt nicht mehr überprüfen kann, ob die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Hinsichtlich [i]Kein Wahlrecht bezüglich des Zeitraums des Zeitpunkts des Vorsteuerabzugs gibt es kein Wahlrecht des Unternehmers: Er muss den Vorsteuerabzug in dem Voranmeldungszeitraum geltend machen, in dem er erstmals im Besitz einer Rechnung ist. Der Zeitraum kann nicht dadurch verschoben werden, dass die Rechnung in einem späteren Zei...