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EuGH 28.10.2021 C-324/20, BBK 23/2021 S. 1103

Umsatzsteuer | Entstehung der Umsatzsteuer bei Ratenzahlung mit Leistungserbringung

Nach dem EuGH entsteht die Umsatzsteuer bei einem Makler mit seiner Vermittlungsleistung, auch wenn das Maklerhonorar vereinbarungsgemäß in mehreren Jahresraten zu zahlen ist. Es liegt auch kein Fall des § 17 UStG vor, so dass die Umsatzsteuer sofort in voller Höhe entsteht und vom Unternehmer vorzufinanzieren ist.

Eine [i]Maklerprovision sollte in fünf Jahresraten gezahlt werden GmbH vermittelte im Jahr 2012 einen Grundstückskauf. Nach der Maklervereinbarung sollte sie hierfür eine Provision von 1 Mio. € netto zzgl. 190.000 € Umsatzsteuer erhalten, die in fünf Jahresraten à 200.000 € zzgl. Umsatzsteuer ab dem bis gezahlt werden sollte. Die GmbH erteilte ab 2013 Rechnungen über die jeweiligen Raten. Das Finanzamt ging von einer Entstehung der Umsatzsteuer im Jahr 2012 in voller Höhe, also 190.000 €, aus. Der Fall kam zum BFH, der den ...

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