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Schwerpunkt | PV-Anlagen

Alle wichtigen Fachinformationen zu Photovoltaikanlagen auf einen Blick

Im Fokus des BMF stehen seit dem Sommer 2021 kleinere PV-Anlagen und vergleichbare Blockheizkraftwerke (BHKW) im Ertragsteuerrecht.

Durch das JStG 2022 hat der Gesetzgeber steuerliche Anreize für die Anschaffung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen geschaffen. Nach der Neuregelung des § 3 Nr. 72 EStG sind die Einkünfte aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen gem. § 52 Abs. 4 Satz 27 EStG rückwirkend seit dem steuerfrei. Daneben unterliegen die Lieferung, die Einfuhr, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Installation begünstigter Photovoltaikanlagen seit dem gem. § 12 Abs. 3 UStG einem Nullsteuersatz, sodass der Betreiber bei der Anschaffung nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet ist. Durch diese Maßnahmen sollen insbesondere Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen von steuerlichen Pflichten entlastet und damit ein Anreiz zur Beschleunigung der Energiewende geschaffen werden ).

Dieser Schwerpunkt sammelt Nachrichten und Beiträge zum Thema Photovoltaik.

NWB Betriebsprüfungs-Kartei

Photovoltaikanlagen (Stand: Juni 2023)

Nachrichten und Beiträge zum Schwerpunkt | PV-Anlagen

Ansicht
Abo Einkommensteuer //

Neue (günstigere) Entscheidungen zu nachträglichen Betriebsausgaben bei PV-Anlagen

Mit dem JStG 2022 wurde durch § 3 Nr. 72 EStG mit Wirkung zum 1.1.2022 eine ertragsteuerliche Befreiung für bestimmte PV-Anlagen eingeführt. Dadurch sollten u. a. bürokratische Hürden wegfallen, die sich oftmals einige Jahre nach Installation der Anlage aufgrund eines Nachweises der Gewinnerzielungsabsicht gegenüber dem Finanzamt ergäben. Die regelmäßig aus der Steuerbefreiung resultierende Nichtberücksichtigung von sog. nachlaufenden Betriebsausgaben, welche wirtschaftlich Jahre betreffen, bevor die Befreiung in Kraft war, die sich aber aufgrund des Abflussprinzips des § 11 EStG erst in einem späteren Zeitraum auswirken, beschäftigt nunmehr die Finanzgerichte.Track 24-25 | Photovoltaikanlagen: Neue Entwicklungen - insbesondere zu nachlaufenden Betriebsausgaben, Steuern mobil 5/2025NWB-Nachricht v. 07.03.2025, Einkommensteuer | Ertragsteuerliche Hinweise zum Betrieb einer Photovoltaikanlage (FinMin)Seifert, Photovoltaikanlagen: Neue Entwicklungen, NWB 11/2025 S. 688

Abo Einkommensteuer //

Ertragsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 erfolgte im Hinblick auf die Besteuerung von Photovoltaikanlagen ein gravierender Systemwechsel. Durch die Einführung der Steuerbefreiungsvorschrift (§ 3 Nr. 72 EStG) gewinnt bei natürlichen Personen die Frage, ob der Betrieb der Photovoltaikanlage einen eigenständigen Gewerbebetrieb oder einen unselbständigen Teil eines vorhandenen Betriebs darstellt, erheblich an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Konsequenzen für den Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 1 EStG und für die Bildung und Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG.

Abo Einkommensteuer //

Aussetzung der Vollziehung betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage

Nach summarischer Prüfung hat der BFH mit Beschluss v. 15.10.2024 entschieden, dass ernstlich zweifelhaft ist, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Photovoltaikanlage (PV-Anlage) allein wegen des Inkrafttretens der zuvor genannten Steuerbefreiung nach § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 wieder rückgängig zu machen ist.

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Umsatzsteuer //

Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom (BFH)

Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen berechtigt, da kraft Gesetzes für den Mieter die Möglichkeit besteht, den Stromanbieter frei zu wählen, und die Stromlieferung getrennt und nach individuellem Verbrauch abgerechnet wird (Abgrenzung zum BFH-Urteil v. 7.12.2023 - V R 15/21, BStBl II 2024, 503, zum Vorsteuerabzug für die Lieferung einer Heizungsanlage: BFH, Urteil v. 17.7.2024 - XI R 8/21; veröffentlicht am 26.9.2024).

Abo Umsatzsteuer //

Vorsteuerabzug aus der Anschaffung einer gemischt genutzten PV-Anlage in 2022 jetzt noch möglich?

Das Zuordnungswahlrecht bei einheitlichen Gegenständen, die ein Unternehmer sowohl für unternehmerische Tätigkeiten als auch für unternehmensfremde (private) Zwecke verwendet, führt im Umsatzsteuerrecht regelmäßig zu Streit mit dem Finanzamt. Vor allem bei PV-Anlagen, von deren Anschaffung im vermeintlich privaten Bereich des Unternehmers oftmals auch der steuerliche Berater erst spät erfährt, wurde der Vorsteuerabzug in der Vergangenheit nicht selten versagt.

Abo Entwurf JStG 2024 //

Photovoltaikanlagen und Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Änderungen durch den „offiziellen“ Referentenentwurf eines JStG 2024

Das BMF hat den Verbänden am 21.5.2024 einen abgestimmten („offiziellen“) Entwurf eines JStG 2024 v. 17.5.2024 zur kurzfristigen Stellungnahme übersandt. Danach soll sich in § 3 Nr. 72 Satz 1 EStG die bisherige objektbezogenen Prüfung nach jeweiliger Gebäudeart (s. hierzu Seifert, NWB 20/2024 S. 1374, 1376) gravierend ändern. Eilts, Beitragsberechnung für in der GKV freiwillig versicherte Selbstständige, NWB 42/2024 S. 2929Hörster, Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024, NWB 29/2024 S. 1975Thiede/Holle, Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024, NWB 27/2024 S. 1828Peterich/Waller, Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024, StuB 13/2024 S. 498Hechtner, Steuerpolitisches Update aus Berlin: Update zum JStG 2024, NWB 24/2024 S. 1628NWB-Nachricht v. 24.05.2024, Gesetzgebung | Referentenentwurf für ein JStG 2024 (BMF)

Abo Investitionsabzugsbetrag //

Steuerpolitischer Flächenbrand gegen Betreiber von Photovoltaikanlagen

Mit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) am 21.12.2022 wurde der politische Flächenbrand durch den Gesetzgeber entzündet. Die Anfeuerung aus dem BMF-Schreiben v. 17.7.2023 (BStBl 2023 I S. 1494) gegen Photovoltaik-Betreiber und der unnötige Aktionismus der Finanzbehörden lässt den Flächenbrand unkontrollierbar erscheinen.NWB-Nachricht v. 31.10.2024, Einkommensteuer | Rückgängigmachung eines IAB für eine Photovoltaikanlage (BFH)Seifert, Photovoltaikanlagen und nachlaufende Betriebsausgaben, NWB 44/2024 S. 3052Neues zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen, Steuern mobil /-999Track 22 | Photovoltaikanlagen: Neues zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen, Steuern mobil 7/2024Seifert, Photovoltaikanlagen und Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Änderungen durch den „offiziellen“ Referentenentwurf eines JStG 2024, NWB 22/2024 S. 1504Seifert, Photovoltaikanlagen und Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Aktuelle Brennpunkte, NWB 20/2024 S. 1374NWB-Nachricht v. 29.04.2024, Wirtschaftsförderung | Bundestag und Bundesrat beschließen Solarpaket I (BMWK)NWB-Nachricht v. 10.04.2024, Einkommensteuer | Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für steuerbefreite PV-Anlagen (FG)

Abo Umsatzsteuer national //

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG bei der Installation von Auf-Dach-Photovoltaikanlagen

FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.10.2023 – 14 K 1980/21

Grundsätzlich ist der Unternehmer, der eine steuerpflichtige Leistung ausführt, Steuerschuldner der Umsatzsteuer (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG i. V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). § 13b UStG nennt Fälle, in denen die Steuerschuldnerschaft abweichend von dem Grundsatz auf den Leistungsempfänger verlagert wird (sog. Reverse Charge). Nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG kommt es bei Bauleistungen zur Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger. Im konkreten Fall war zu klären, ob die Lieferung und Montage einer Auf-Dach-Photovoltaikanlage als eine Bauwerkleistung anzusehen ist, die zur Verlagerung der Steuerschuldnerschaft führt, oder ob es sich um Arbeiten an einer Betriebsvorrichtung handelt, die nicht als Teil eines Bauwerks anzusehen ist, so dass kein Reverse Charge stattfindet.Bender, Wettbewerbswidrige Werbung im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen, USt direkt digital 6/2024 S. 13

Abo Umsatzsteuer //

Die Umsatzbesteuerung von Photovoltaikanlagen

Aufgrund der allseits bekannten „Energiekrise“ hat die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen und entsprechenden Batteriespeichersystemen wieder rasant an Fahrt aufgenommen. Dies veranlasste den Gesetzgeber dazu, mit dem JStG 2022 bürokratische Hürden mit der Schaffung des sog. Nullsteuersatzes für bestimme Photovoltaikanlagen abzubauen. Damit einhergehend kam es zu offenen Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen, auf welche das BMF mit Schreiben v. 27.2.2023 (BStBl 2023 I S. 351) reagierte. Mit einem weiteren Schreiben v. 30.11.2023 ( KAAAJ-53740) hat das BMF hinsichtlich noch offener Einzelfragen jetzt nachjustiert.

Abo Fallstudie //

Besteuerung von Photovoltaikanlagen

Grundlagen und ausgewählte Probleme in der Ertragsteuer und Umsatzsteuer in 24 Fällen

Die Besteuerung von Photovoltaikanlagen bereitete in den letzten Jahren vielen Hausbesitzern Schwierigkeiten. Nachdem die Finanzverwaltung bereits Ende 2021 mit der Möglichkeit eines „Liebhabereiantrags“ versucht hatte, diese Problematik etwas zu entschärfen, reformierte der Gesetzgeber mit dem JStG 2022 das grundlegende Besteuerungsregime. Dies erfolgte in der Ertragsteuer durch die Einführung einer Steuerbefreiung und in der Umsatzsteuer durch die Einführung eines Nullsteuersatzes. Zu diesen beiden einzelnen Regelungen sind inzwischen jeweils BMF-Schreiben ergangen. Dieses neue Besteuerungsregime könnte bereits für die mündliche StB-Prüfung 2024 relevant werden sowie natürlich für die StB-Prüfung 2024/2025. Daher werden die Neuerungen im Folgenden ausführlich beleuchtet.

Abo Umsatzsteuer national //

Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)

BMF, Schreiben v. 30.11.2023 - III C 2 – S 7220/22/10002 :013

In seinem BMF, Schreiben v. 30.11.2023 - III C 2 – S 7220/22/10002 :013 bezieht sich das BMF auf die Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen nach § 12 Abs. 3 UStG und nimmt zu Einzelfragen Stellung.Riepolt, Erwerb und Betrieb begünstigter Photovoltaikanlagen nach dem JStG 2022, BBK 8/2024 S. 378BMF präzisiert Anwendung des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen, Steuern mobil /-999Track 02-03 | Umsatzsteuer: BMF präzisiert Anwendung des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen, Steuern mobil 2/2024Prätzler, BMF nimmt abermals zum Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen Stellung, StuB 1/2024 S. 16

Abo Einkommen-/Umsatzsteuer //

Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen ab 2022/2023

Mit dem Ziel des Abbaus bürokratischer Hürden und der Setzung eines steuerlichen Anreizes zum Ausbau der erneuerbaren Energien, hat der Gesetzgeber eine ertragsteuerliche Befreiung für kleine Photovoltaikanlagen ab 1.1.2022 eingeführt. Wird dadurch alles einfacher? Zwei BMF-Schreiben v. 17.7.2023 (BStBl 2023 I S. 1494, zur Einkommensteuer) und v. 27.2.2023 (BStBl 2023 I S. 351, zum umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz ab 2023) später tritt in der Anwendungspraxis Ernüchterung ein − vieles ist fortwährend ungeklärt.

Abo Umsatzsteuer national //

PV-Anlage im Rahmen eines betrügerischen Anlagemodells

FG München, Urteil vom 28.10.2021 – 14 K 396/19 (in Abgrenzung zu FG Thüringen, Urteil vom 23.11.2021 – 3 K 219/18, Rev. BFH V R 42/21)

Das FG München hatte im vorliegenden Fall über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen über die Bestellung einer Photovoltaik („PV-Anlage“) im Rahmen eines sogenannten betrügerischen Anlagemodells zu entscheiden: Nach dem Urteil des FG München ist der Kläger lediglich zum Vorsteuerabzug aus der Anzahlungsrechnung berechtigt gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG. Hingegen liegen die Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug aus der Schlussrechnung nicht vor, da die Lieferung der PV-Anlage nach Überzeugung des Senats nicht zu Stande gekommen ist (FG München, Urteil vom 28.10.2021 – 14 K 396/19). Die Entscheidung ist im Lichte des Urteils des FG Thüringen vom 23.11.2021 (FG Thüringen, Urteil vom 23.11.2021 – 3 K 219/18) zu sehen. Auch das FG Thüringen kommt zu einer Versagung des Vorsteuerabzugs, da keine Gewissheit vorliegt, dass tatsächlich eine Lieferung einer PV-Anlage i. S. von § 3 Abs. 1 UStG an den Kläger bewirkt wurde und zudem auf Grundlage der streitgegenständlichen Rechnung nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Leistung mehrfach abgerechnet wurde.Track 20 | Verfahrensrecht: Auslegung eines von einem Steuerberater eingelegten Einspruch nur in engen Grenzen, Steuern mobil 5/2024Sterzinger, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG bei der Installation von Auf-Dach-Photovoltaikanlagen, USt direkt digital 3/2024 S. 12Gehm, Formale Anforderungen an eine Anzahlungsrechnung, USt direkt digital 2/2024 S. 16

Abo Panorama //

Gesetzentwurf zu Steckersolargeräten u. a.

Der Ausbau von Anlagen, durch die erneuerbare Energien genutzt werden können, begegnet in der Praxis verschiedenen Hindernissen, die auch das Wohnungseigentumsrecht, das Mietrecht und das Recht der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten betreffen. Ziel des Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), das als Regierungsentwurf seit dem 13.9.2023 vorliegt, ist es, diese Hindernisse zu beseitigen. Und um ggf. veränderten Bedürfnissen von Wohnungseigentümergemeinschaften entgegenzukommen, soll das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zukünftig reine Online-Versammlungen zulassen.Fraatz-Rosenfeld, Ansprüche einzelner WEG-Eigentümer auf bauliche Veränderungen im Wohnungseigentum, NWB 7/2025 S. 452

Editorial //

PV-Anlagen: Frist 2.10.2023 beachten!

PV-Anlagen erfreuen sich immer höherer Beliebtheit. Die Zahl der installierten PV-Anlagen steigt kontinuierlich. Ab 2023 gilt bekanntlich für die Lieferung von PV-Anlagen umsatzsteuerlich ein Nullsteuersatz. Der Nullsteuersatz gilt auch für die mit einer PV-Anlagenlieferung gleichgestellte PV-Anlagenentnahme. Eine solche Anlagenentnahme – und damit den Wegfall der Umsatzbesteuerung des selbstverbrauchten Stroms – lässt die Finanzverwaltung zu, wenn zukünftig voraussichtlich mehr als 90 % des erzeugten Stroms für nichtunternehmerische Zwecke verwendet wird. Dies unterstellt die Finanzverwaltung ab 2023, wenn ein Teil des mit der PV-Anlage produzierten Stroms in einer Batterie gespeichert wird (Stromnutzungsfiktion). Die Verwendungsrealität ist unerheblich.

Abo Steuerrecht //

Steuerbefreiung von kleineren Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG

Ausgewählte ertragsteuerliche Zweifelsfragen

Durch die Einführung der Ertragsteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen gem. § 3 Nr. 72 EStG hat der Gesetzgeber einen steuerlichen Anreiz für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen geschaffen. Hieraus ergeben sich jedoch einige Zweifelsfragen. Diese sollten eigentlich durch ein für das I. Quartal 2023 angekündigtes, bisher aber noch nicht veröffentlichtes BMF-Schreiben geklärt werden. Da bereits die ersten Steuererklärungen für das Jahr 2022 bearbeitet werden, erörtert dieser Beitrag ausgewählte Zweifelsfragen mit praktischer Relevanz.