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Grunderwerbsteuerliche Konzernklausel bei Umwandlungen mit Drittstaatenbezug
Die Konzernklausel (§ 6a GrEStG) gewährt eine Befreiung von der GrESt für bestimmte Umwandlungsfälle. Mit den BFH-Urteilen v. 21./ (s. dazu Wischott/Graessner, NWB 18/2020 S. 1320) sind Anwendungshindernisse zu § 6a GrEStG durch die doch zum Teil sehr einschränkende Auslegung der Finanzverwaltung beseitigt worden (insbesondere zu den Vor- und Nachbehaltensfristen). Dass weitere Fragen zu § 6a GrEStG dringend einer Klärung bedürfen, zeigt die Entscheidung des FG Münster v. 23.9.2021 - 8 K 1125/17, welche sich mit einem Umwandlungsvorgang mit Drittstaatenbezug auseinandersetzt.
Im FG-Urteilsfall war Anfang August 2010 die A Group Unlimited (A) alleinige Gesellschafterin der B Holdings Limited (B), beide mit Sitz in Irland. B war Alleingesellschafterin weiterer Gesellschaften mit Grundbesitz in Deutschland. Die Gesellschaftsstruktur bestand seit über fünf Jahren. Die Klägerin wurde am mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln (BVI) durch die A gegründet. Am übertrug A alle Anteile an der B auf die Klägerin gegen Gewährung von Anteilen für eine Gegenleistung von 100 €. Seit dem ist die Klägerin f...