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Erbschaftsteuer – Von Sterbegeldversicherung getragene Beerdigungskosten nicht als Erbfallkosten abzugsfähig (FG)
Beerdigungskosten sind für den Erben nicht als Erbfallkosten abzugsfähig, soweit sie durch eine vom Erblasser abgeschlossene Sterbegeldversicherung geleistet werden.
Hintergrund: Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal, die Kosten für die übliche Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen.
Sachverhalt: Die Kläger der beiden Verfahren sind Geschwister, die gemeinsam Erben ihrer im Jahr 2019 verstorbenen Tante geworden sind. Von den Beerdigungskosten wurde ein Teilbetrag i. H. von etwa 6.80...