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NWB EV 11/2021 S. 390

Notar | Beurkundung eines Gesellschafterbeschlusses (OLG)

Ein Notar begeht ungeachtet der Entscheidung des ( NWB VAAAH-11050) keine Pflichtverletzung, wenn er den Urkundsbeteiligten als sichersten Weg die notarielle Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses einer GmbH empfiehlt, mit dem die Gesellschafter der Übertragung des Gesellschaftsvermögens oder eines wesentlichen Teils davon zustimmen.

Quelle: OLG Celle, Beschluss v.  - 3 U 72/21, NWB PAAAH-92468

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