Kosten für Pflegeleistungen und Verwaltungsleistungen eines Medizinischen Dienstes
Die Themen dieser Ausgabe liegen diesmal schwerpunktmäßig im medizinischen und pflegerischen Bereich:
Die Steuerfreiheit von Betreuungs- und Pflegeleistungen hat der XI. Senat des näher konkretisiert: Setzt der Leistungsempfänger seine Altersrente zur Finanzierung von Pflegekosten ein, liegt darin keine explizite Entscheidung der Kasse zugunsten der Kostenerstattung von Pflegeleistungen, mithin auch keine Anerkennung des Leistenden als “andere Einrichtung mit sozialem Charakter”. Prof. Peter Mann stellt Ihnen diese Entscheidung vor. Ab führt er aus, dass die Verwaltungsleistungen eines Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nicht so ohne Weiteres steuerfrei sind und bespricht somit eine weitere Entscheidung des XI. Senats vom .
Mit der umsatzsteuerlichen Heilbehandlung von Haarwurzeltransplantationen hatte sich das FG Düsseldorf befasst, Thomas Rennar fasst diese Entscheidung zusammen.
Und der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob die Zahlungen, die ein pharmazeutisches Unternehmen an den staatlichen Krankenversicherungsträger leistet, zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage beim Unternehmen führen. Ralf Walkenhorst bespricht dieses Urteil vom .
Beste Grüße, bleiben Sie gesund!
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
USt direkt digital 20 / 2021 Seite 1
MAAAH-93146